
© Getty Images, miray celebi_kaba, 1xpert, MDHS
EKHN verabschiedet Klimaschutzgesetz
veröffentlicht 29.11.2024
von Caroline Schröder
„Klimaschutz ist nicht nur Aufgabe staatlicher Gesetzgebung, sondern auch Gegenstand kirchlichen Auftrages.“ So steht es in der Präambel des Klimaschutzgesetzes, das die Kirchensynode heute Nachmittag verabschiedet hat.
Die Synodalen haben mit diesem Gesetz das Ziel formuliert, dass die EKHN, ihre Gemeinden, Dekanate, Verbände und sonstige kirchliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreichen, um dem weiteren Fortschreiten des Klimawandels entgegenzutreten.
„Dieses Gesetz ist ein wichtiges und ein richtiges Zeichen, denn wir nehmen die Verantwortung für unsere Schöpfung ernst“, so Wolfgang Prawitz, stellvertretender Präses der Kirchensynode. „Die Umsetzung soll schrittweise erfolgen: Gemeinsam mit dem Haushalt wird die Synode alle zwei Jahre über Klimaschutzpläne entscheiden, in denen konkrete Maßnahmen zusammengefasst werden. Denn als Kirche müssen wir realistisch sein und jeweils entscheiden, mit welchen Schritten wir dem Ziel am besten näherkommen: Treibhausgasneutralität.“
Das könnte dich auch interessieren

Auswirkungen des Klimawandels: Was kann die Kirche unternehmen?
Neben dem Klimaschutz müssen auch Anpassungsmöglichkeiten entwickelt werden, wie beispielsweise zur Starkregenvorsorge. Dafür zuständig ist das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Bei einem Besuch regte Kirchenpräsident Jung an, wie die Kirche auf die künftigen Herausforderungen reagieren könnte.


