Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Freu mit dunklem Oberteil in einer Gesprächssituation, sie hört aufmerksam zu

© Karsten Klama, Fundus Medien

Evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer begleiten Menschen individuell in ihrer Trauer - auch bei unterschiedlichen Bestattungsformen. Bei Trauergesprächen können sich Beteiligte über Wünsche, Möglichkeiten und Glaubensfragen austauschen.

Evangelische Kirche zu neuem Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz: „Menschen beim Abschiednehmen begleiten“

veröffentlicht 29.09.2025

von Pressestelle der EKHN (update 11.3.2026)

Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz ermöglicht eine Vielzahl neuer Bestattungsformen wie beispielsweise die Urne zu Hause aufzubewahren oder die Asche in Flüssen beizusetzen. Deshalb möchte die EKHN ihre Angebote im Bereich Seelsorge und Begleitung von Hinterbliebenen verstärken.

Angesichts der Änderungen im neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz, das am Wochenende in Kraft getreten ist, will die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ihre Angebote im Bereich Seelsorge und Begleitung von Hinterbliebenen verstärken. Pfarrerinnen und Pfarrer werden dabei unterstützt, auch bei neuen Bestattungsformen für Menschen da zu sein und ihnen in dieser schwierigen Zeit beizustehen.

Das neue Gesetz erlaubt in Rheinland-Pfalz eine Vielfalt von Bestattungsformen, die individuellen Wünschen der Verstorbenen entgegenkommen. Dazu gehört die Möglichkeit, die Urne zu Hause aufzubewahren oder die Asche im heimischen Garten zu verstreuen. Das Bestatten der Totenasche in Rhein, Mosel, Saar und Lahn ist mit dem neuen Gesetz ebenso gestattet wie das Weiterverarbeiten der Asche etwa zu einem künstlichen Diamanten.

Individualisierung gefördert: „Würde der Verstorbenen muss gewahrt bleiben“

„Der Umgang mit Urnen und ihre Zugänglichkeit im privaten Raum führt zu einer seelsorglich herausfordernden Situation. Es stellt sich die Frage, wie die Totenruhe und die Würde der Verstorbenen einen angemessenen Raum finden“, so die Stellvertretende Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) Ulrike Scherf. Das neue Gesetz führe zu einer Individualisierung und Privatisierung des Abschiednehmens, des Umgangs mit der Asche Verstorbener und des Totengedenkens.

Trauerorte für Hinterbliebene wichtig

Das Gesetz schafft zudem die Friedhofspflicht ab. Damit treten nach Ansicht der evangelischen Kirche das gemeinschaftliche Abschiednehmen und öffentliche Trauerorte in den Hintergrund. „Alle, die trauern wollen und von Verstorbenen Abschied nehmen möchten, sollten auch in Zukunft einen Zugang zum Ort der Trauer finden, wie den örtlichen Friedhof“, so Stellvertretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf.

Begleitung von Trauernden wichtige Aufgabe

Die liturgische Begleitung an Trauerorten und die Trauergespräche mit Hinterbliebenen sieht die Kirche weiterhin als ihre wichtige Aufgabe: „Der Tod gehört zum Leben und soll nicht an den Rand der Gesellschaft gerückt werden“, so die Stellvertretende Kirchenpräsidentin. Die evangelische Kirche setze sich mit ihren Angeboten in den Kirchengemeinden für eine würdevolle Bestattung ein. Dort stünden Ansprechpersonen für alle Fragen rund um die Bestattungsformen zur Verfügung.

Vielfältige Bestattungsformen: Tuchbestattung und Verbesserungen bei der Bestattung von Sternenkindern

Insgesamt begrüße die evangelische Kirche, dass das Bestattungsgesetz das Bedürfnis nach vielfältigeren Formen der Bestattung ernst nimmt, so Scherf. Gerade in interreligiöser Sicht bewerte die evangelische Kirche als positiv, dass die Tuchbestattung insbesondere für muslimische Gläubige als normale Form der Bestattungspraxis mit in das Gesetz aufgenommen wurde. Auch die Vereinfachungen hinsichtlich der Bestattung von sogenannten Sternenkindern, also Kindern, die während der Schwangerschaft, bei oder nach der Geburt sterben, seien zu begrüßen. So könne die Trauer von Familien besser gewürdigt und den Eltern ein eigener Erinnerungsort ermöglicht werden. 

Anregungen für die Praxis: Schreiben an die Gemeinden

Ende Januar 2026 trat die neue Durchführungsverordnung zum neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz in Kraft. Darauf hat die EKHN Anfang März mit einem Schreiben an alle Pfarrämter in der EKHN reagiert. Die neue Durchführungsverordnung konkretisiert das novellierte Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz in erster Linie für die Verantwortlichen von Bestattungsunternehmen und Friedhöfen. Sie regelt zum Beispiel konkret, auf welche Weisen Aschen von Verstorbenen weiterverarbeitet werden dürfen, welche örtlichen Einschränkungen bei Flussbestattungen bestehen oder was beim Ausbringen von Aschen außerhalb von Friedhöfen beachtet werden soll. Die EKHN will die kirchliche Begleitung neuer Bestattungsformen aktiv unterstützen, Trauernde gut  beraten und begleiten und Orientierung geben.

Social Media

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Aktuelle Nachrichten, geistliche Impulse

Bleiben Sie digital mit uns in Kontakt und wählen Sie aus, welche Themen Sie interessieren.

Newsletter entdecken