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KI-Leitline der EKHN gibt Orientierung
veröffentlicht 30.09.2026
von Judith Armbruster
Auch in der EKHN eröffnet Künstliche Intelligenz (KI) neue Möglichkeiten für Verwaltung, Kommunikation, Bildung und viele weitere Arbeitsfelder.
Künstliche Intelligenz ist längst kein Zukunftsthema mehr. Viele Menschen nutzen bereits in ihrem Alltag KI-Anwendungen, um Informationen zu recherchieren, Texte zu entwerfen oder Fragen zu beantworten. Auch in der EKHN eröffnet KI neue Möglichkeiten für Verwaltung, Kommunikation, Bildung und viele weitere Arbeitsfelder.
Gleichzeitig wirft der Einsatz von KI Fragen auf: Welche Anwendungen dürfen genutzt werden? Wer trägt die Verantwortung für KI-generierte Inhalte? Wie gehen wir mit Datenschutz, Transparenz und möglichen Risiken um?
Um in diesen Fragen Orientierung zu geben, hat die EKHN eine KI-Leitlinie verabschiedet. Sie beschreibt die gemeinsamen Grundsätze für einen verantwortungsvollen und sicheren Einsatz von Künstlicher Intelligenz zum Wohl und als Unterstützung für die Menschen. Im Mittelpunkt stehen dabei Werte wie Menschenwürde, Transparenz, Verantwortung, Datenschutz und ein bewusster Umgang mit den Auswirkungen neuer Technologien.
Dabei verfolgt die Leitlinie eine klare Haltung: Die EKHN möchte die Chancen von KI nutzen und Mitarbeitende dazu befähigen, die neuen Möglichkeiten kompetent und reflektiert einzusetzen. KI soll Menschen unterstützen und dort zum Einsatz kommen, wo die Technologie einen Mehrwert bietet. Verantwortung für Entscheidungen und Veröffentlichungen bleibt immer beim Menschen.
Warum beschäftigt sich die EKHN jetzt damit?
Neben der zunehmenden Verbreitung von KI gibt es auch neue rechtliche Anforderungen. Mit dem europäischen AI Act werden Organisationen künftig stärker in die Pflicht genommen, den verantwortungsvollen Umgang mit KI sicherzustellen. Dazu gehört unter anderem, Mitarbeitende im Umgang mit KI zu qualifizieren und die notwendigen Kompetenzen aufzubauen sowie auch die Kennzeichnungspflicht über Inhalte, die mit KI erstellt werden.
Kann ich KI nun nutzen als Mitarbeiter*in?
Zur freigegebenen Nutzung von KI ist die Veröffentlichung der KI-Leitlinie jedoch nur ein erster Schritt. Eine freigegebene KI-Anwendung in der EKHN gibt es noch nicht. Parallel dazu arbeitet die EKHN an der Bereitstellung geeigneter und freigegebener KI-Werkzeuge. Noch in diesem Herbst soll eine erste Software in der Kirchenverwaltung erprobt werden. Ziel ist es, Mitarbeitenden künftig einen sicheren und datenschutzkonformen Zugang zu KI-Anwendungen für dienstliche Zwecke zu ermöglichen.
Fest steht: KI wird unsere Arbeitswelt auch weiterhin verändern. Die EKHN möchte diesen Wandel aktiv gestalten und dabei die Chancen neuer Technologien nutzen, ohne die Verantwortung des Menschen aus dem Blick zu verlieren.
Die KI-Leitlinie steht auf der Webseite des Digitalisierungsprogramms (KI Manager*in: Digitalisierung) zur Verfügung. Dort finden Sie außerdem weiterführende Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.



