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Deutlich mehr Entgelt in der EKHN 2025
veröffentlicht 13.05.2025
von Pressestelle der EKHN
Arbeitsrechtliche Kommission beschließt Lohn-Plus und Reformationstag als arbeitsfreien Tag.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat sich auf einen neuen Entgeltabschluss geeinigt, der deutliche Verbesserungen für die rund 18.500 Mitarbeitenden im Angestelltenverhältnis mit sich bringt. Der Vertretenden des Verbands kirchlicher Mitarbeiter und der Kirchenleitung einigten sich auf eine Gehaltserhöhung um 4,9 Prozent zum 1. Oktober 2025. Damit wird der Einsatz der Beschäftigten in herausfordernden Zeiten nachhaltig gewürdigt. Die Laufzeit ist bis zum 31. März 2027 vereinbart.
Zusätzlich zu dieser prozentualen Anpassung erhalten alle vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Juni, Juli, August und September 2025 jeweils eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Teilzeitkräfte erhalten die Zahlung anteilig entsprechend ihrer vereinbarten Arbeitszeit. Diese Regelung stärkt insbesondere in der Übergangszeit bis zur Gehaltserhöhung die finanzielle Situation der Beschäftigten.
Der Reformationstag wird ab 2025 dauerhaft als arbeitsfreier Tag eingeführt, was die kirchliche Identität weiter stärkt und den Mitarbeitenden mehr Raum für Besinnung und Erholung bietet.
Auch die Auszubildenden profitieren von dem neuen Tarifabschluss: Ab dem 1. Oktober 2025 steigen ihre Ausbildungsvergütungen um monatlich 150 Euro. Damit setzt die EKHN ein klares Zeichen für die Attraktivität der Ausbildung in kirchlichen Berufen.
Ein zentrales Element bleibt erhalten: Die Altersversorgung in der EZVK (Evangelische Zusatzversorgungskasse) bleibt auch künftig vollständig arbeitgeberfinanziert. Die EKHN bekräftigt damit ihr langfristiges Bekenntnis zur sozialen Absicherung ihrer Beschäftigten im Ruhestand.
Mit diesem Abschluss stärkt die EKHN die Motivation ihrer Mitarbeitenden, setzt wichtige soziale Signale und gestaltet attraktive Rahmenbedingungen im kirchlichen Arbeitsumfeld.
Martin Schnelle, stellvertretender Vorsitzender der ARK und Vertreter der Dienstnehmerseite, zeigt sich zufrieden, dass nach schwierigen Verhandlungen am Ende ein für beide Seiten vertretbares Gesamtpaket erreicht wurde. Es ist gelungen, trotz rückläufiger Kirchensteuereinnahmen für die Kolleginnen und Kollegen spürbare Verbesserungen zu erreichen und damit die Attraktivität der EKHN als Arbeitgeber zu stärken.“
Jens Böhm, Personaldezernent der EKHN, betont, dass der Abschluss sich im Rahmen der derzeitigen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst bewegt. Er sei ein wichtiges Signal und gewährleiste, dass die EKHN auch weiterhin auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleibt. Gleichzeitig weist er aber auch auf die Herausforderung hin, dass steigende Personalaufwendungen bei zurückgehenden Kirchensteuereinnahmen wieder aufgefangen werden müssen. Dazu zähle auch die Reduktion von Stellen. Dieser Prozess sei für die EKHN „herausfordernd aber notwendig“, soll aber durch die anstehenden Ruhestandseintritte umgesetzt werden
Mitarbeitende in der EKHN
Die neuen Regelungen gelten für 18.500 Mitarbeitende. Die EKHN beschäftigt unter anderem im Angestelltenverhältnis annähernd 6.000 pädagogische Fachkräfte beziehungsweise Erzieherinnen und Erzieher, rund 1.500 Mitarbeitende in Sekretariaten, 300 Frauen und Männer in Krankenpflegeberufen sowie knapp 1.000 Personen im Hauswirtschafts- und Reinigungsdienst. Für die aktuell rund 1.300 Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und -beamte in der EKHN gelten gesonderte Regelungen in Anlehnung an die Besoldung von Beamtinnen und Beamten im Bund.
Hintergrund: Kirchliches Arbeitsrecht
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) regelt selbstständig Fragen der Entgelte für die Angestellten in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). In ihr sind Arbeitgeber der EKHN sowie Arbeitnehmer des Verbandes Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM – vkm-hnkw.de) jeweils mit fünf Personen paritätisch vertreten. Aufgrund des vom Grundgesetz garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen ordnen diese ihre Angelegenheiten im Rahmen der für alle geltenden Gesetze selbst. Der Dritte Weg unterscheidet sich vom Ersten Weg (einseitige Arbeitgeberbedingungen) und vom Zweiten Weg (Tarifverträge nach staatlichem Recht) dadurch, dass Kirche und Diakonie nicht von einem Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ausgehen, sondern von dem christlich geprägten Gedanken einer Dienstgemeinschaft aller Beschäftigten.