
© Rolf Oeser
EKHN stößt neues Mitarbeitsgesetz an
veröffentlicht 10.05.2025
von Pressestelle der EKHN
Hessen-Nassau will sich noch mehr für nicht-kirchliche Mitarbeitende öffnen.
Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat ein Gesetzgebungsverfahren eröffnet, um auch Menschen ohne Kirchenzugehörigkeit einzustellen. Bisher war das schon in Ausnahmefällen möglich. Ein Gesetz dazu wird die Synode voraussichtlich im Herbst verabschieden.
Bislang sah das Einstellungsgesetz der EKHN vor, dass Mitarbeitende in der Regel Mitglied in einer christlichen Kirche sein sollten, um der Profilierung als Teil der evangelischen Kirche gerecht werden zu können. Das war durch das im Grundgesetz festgelegte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gedeckt. Dieses Selbstbestimmungsrecht wird allerdings durch die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes der EU begrenzt. Daraus resultiert der in der Synode von der Kirchenleitung vorgelegte Entwurf „Kirchengesetz über Anforderungen an die berufliche Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Mitarbeitsgesetz = MAG)“, der sich an einer Vorlage der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) orientiert.
Die in erster Lesung beratene Vorlage sieht vor, dass sich Mitarbeitende der EKHN den Grundsätzen der evangelischen Kirche verpflichtet fühlen und dazu beitragen, „das Evangelium in Wort und Tat zu verkündigen“, ohne dabei selbst Mitglied einer christlichen Kirche sein zu müssen.
Damit wird sich die EKHN noch mehr für nicht-kirchliche Mitarbeitende öffnen. Sie ist sich gleichzeitig bewusst, dass diese Öffnung auch auf sie selbst Auswirkungen hat, wie es in der Erklärung zum Kirchengesetz heißt: „Eine Kirche, die sich öffnet und auf eine rechtlich notwendige Kirchenmitgliedschaft für einen großen Teil der Mitarbeitenden verzichtet, wird sich gleichzeitig profilieren müssen, um erkennbar zu bleiben und auf dem Arbeitsmarkt nicht austauschbar zu werden. Die Marke ‚evangelisch arbeiten‘ soll entwickelt werden.“
Video: Zusammenfassung der Frühjahrssynode 2025
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