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Vermögenswirksame Leistungen in der EKHN steigen ab 2027 deutlich
veröffentlicht 11.09.2026
von Pressestelle der EKHN
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) erhöht ab 2027 die vermögenswirksamen Leistungen für ihre rund 20.000 Mitarbeitenden. Wer die Leistungen für eine freiwillige betriebliche Altersversorgung nutzt, kann künftig bis zu 30 Euro monatlich erhalten. Gleichzeitig läuft das bisherige Familienbudget aus.
Die Arbeitsrechtliche Kommission der EKHN hat beschlossen, dass die vermögenswirksamen Leistungen im kommenden Jahr von 6,65 Euro im Monat auf 12 Euro steigen. Gehen die vermögenswirksamen Leistungen in eine freiwillige betriebliche Altersversorgung, erhöht sich der Betrag sogar von 12 Euro auf 30 Euro im Monat. Das teilte die Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission, Tatjana Gremm, am 11. September in Darmstadt mit. Damit wird ein erheblicher Anreiz für die Mitarbeitenden geschaffen, zusätzliche Vorsorge für das Alter zu treffen. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Leistungen anteilig. Bei den Auszubildenden werden die vermögenswirksamen Leistungen in gleicher Weise erhöht. Erstmals werden auch Anerkennungspraktikantinnen und -praktikanten vermögenswirksame Leistungen beantragen können.
Altes Familienbudget wird umgewandelt
Möglich wird die Erhöhung, weil das Familienbudget ausläuft. Das Familienbudget hat die Arbeitsrechtliche Kommission im Jahr 2008 eingeführt, nachdem die familienbezogenen Entgeltbestandteile des Bundes-Angestelltentarifvertrages weggefallen sind. Seitdem stellen die kirchlichen Arbeitgeber in der EKHN 0,4 Prozent der Bruttolohnsumme für familienfördernde Maßnahmen zur Verfügung. Seit einigen Jahren können auch gesundheits- und mobilitätsfördernde Maßnahmen bezuschusst werden. Die Verteilung der Mittel erfolgt in der Regel auf Grundlage von Dienstvereinbarungen zwischen den Mitarbeitervertretungen und den kirchlichen Arbeitgebern in den Dekanaten.
Unterschiedliche Förderung wird beendet
Trotz der Erweiterung der förderungsfähigen Maßnahmen hat sich in vielen Dekanaten der EKHN gezeigt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel keine zeitnahe Verwendung fanden. Zudem wurden die Mitarbeitenden in den einzelnen Dekanaten sehr unterschiedlich gefördert. Die Arbeitsrechtliche Kommission hat daher beschlossen, das bisherige Konzept eines Familienbudgets aufzugeben.
Ab dem Jahr 2027 werden keine Mittel mehr für das Familienbudget aufgebracht. Bestehende Restmittel können noch zwei Jahre für familien-, gesundheits- und mobilitätsfördernde Maßnahmen eingesetzt werden.
Sonderregelung für Frankfurt und Offenbach
Die Neuregelung gilt nicht für Frankfurt und Offenbach. Hier wird es weiterhin ein Budget geben, aus dem insbesondere mobilitätsfördernde Maßnahmen finanziert werden. Die vermögenswirksamen Leistungen bleiben unverändert bei 6,65 Euro bzw. 12 Euro. Auch für Pfarrerinnen und Pfarrer, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, sowie für Kirchenbeamtinnen und -beamte gelten die Änderungen nicht. Für sie gelten die Regelungen für Bundesbeamtinnen und -beamte entsprechend. Hier betragen die vermögenswirksamen Leistungen weiterhin 6,65 Euro im Monat.
Hintergrund: Kirchliches Arbeitsrecht
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) regelt selbstständig Fragen der Entgelte für die Angestellten in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). In ihr sind Arbeitgeber der EKHN sowie Arbeitnehmer des Verbandes Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM – vkm-hnkw.de) jeweils mit fünf Personen paritätisch vertreten. Aufgrund des vom Grundgesetz garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen ordnen diese ihre Angelegenheiten im Rahmen der für alle geltenden Gesetze selbst. Der Dritte Weg unterscheidet sich vom Ersten Weg (einseitige Arbeitgeberbedingungen) und vom Zweiten Weg (Tarifverträge nach staatlichem Recht) dadurch, dass Kirche und Diakonie nicht von einem Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ausgehen, sondern von dem christlich geprägten Gedanken einer Dienstgemeinschaft aller Beschäftigten.
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