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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was kirchliche Websites jetzt beachten müssen
veröffentlicht 03.07.2025
von Online-Redaktion und -Agentur des Medienhauses der EKHN
Barrierefreiheit wird Pflicht: Was das BFSG für kirchliche Websites bedeutet, wird in Video-Tutorials, FAQs und einer Sprechstunde am 21. August 2025 erklärt.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und soll sicherstellen, dass digitale Dienstleistungen und Produkte auch für Menschen mit Behinderungen leicht auffindbar, zugänglich und nutzbar sind – ohne fremde Hilfe. Doch was bedeutet das für kirchliche Websites? Sind Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen betroffen?
„Das Gesetz verpflichtet vor allem Unternehmen zur Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen. Kirchliche Websites könnten aber ebenfalls betroffen sein“, erklärt Thomas Raddatz, Projektmanager der Agentur im Medienhaus der EKHN.
Grundlagen zum Thema Barrierefreiheit (Video-Tutorial der EKD)
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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz:
Websites, die über das BFSG und digitale Barrierefreiheit informieren
Die rechtliche Verantwortung liegt beim Websitebetreiber. Im Zweifelsfall ist eine juristische Prüfung durch einen Anwalt oder eine rechtliche Instanz empfohlen.
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