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FAQs zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was bedeutet es für kirchliche Websites?
veröffentlicht 11.06.2025
von Online-Redaktion und -Agentur des Medienhauses der EKHN
Barrierefreiheit betrifft auch kirchliche Websites. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt bald in Kraft und könnte auch kirchliche Internetseiten betreffen. Doch was bedeutet das genau? Müssen Anpassungen vorgenommen werden?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und soll sicherstellen, dass digitale Dienstleistungen und Produkte auch für Menschen mit Behinderungen leicht auffindbar, zugänglich und nutzbar sind – ohne fremde Hilfe. Doch was bedeutet das für kirchliche Websites? Sind Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen betroffen?
„Das Gesetz verpflichtet vor allem Unternehmen zur Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen. Kirchliche Websites könnten aber ebenfalls betroffen sein“, erklärt Thomas Raddatz, Projektmanager der Agentur im Medienhaus der EKHN.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz:
Websites, die über das BFSG und digitale Barrierefreiheit informieren
Ansprechpartner für Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Kirchlichen Websitebetreibern, auf die möglicherwiese Herausforderungen zukommen, steht die EKHN zur Seite.
Claus-Christian Schneider-Pardun
Datenschutzbeauftragter Örtliche Beauftragte für den Datenschutz
Die rechtliche Verantwortung liegt beim Websitebetreiber. Im Zweifelsfall ist eine juristische Prüfung durch einen Anwalt oder eine rechtliche Instanz empfohlen.
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