
© Getty Images, visual, generation, MDHS
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was kirchliche Websites jetzt beachten müssen
veröffentlicht 03.07.2025
von Online-Redaktion und -Agentur des Medienhauses der EKHN
Barrierefreiheit wird Pflicht: Was das BFSG für kirchliche Websites bedeutet, wird in Video-Tutorials, FAQs und einer Sprechstunde am 21. August 2025 erklärt.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und soll sicherstellen, dass digitale Dienstleistungen und Produkte auch für Menschen mit Behinderungen leicht auffindbar, zugänglich und nutzbar sind – ohne fremde Hilfe.
Grundlagen zum Thema Barrierefreiheit (Video-Tutorial der EKD)
Um externe Video-Inhalte wie YouTube anzuzeigen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz:
Websites, die über das BFSG und digitale Barrierefreiheit informieren
Die rechtliche Verantwortung liegt beim Websitebetreiber. Im Zweifelsfall ist eine juristische Prüfung durch einen Anwalt oder eine rechtliche Instanz empfohlen.
Das könnte dich auch interessieren

Digitale Seelsorge & KI in der Kirche: Jetzt an der neuen DiRK‑Studie 2026 mitmachen
Wie nutzen Kirchen in Deutschland heute Künstliche Intelligenz — und wo liegen Chancen, Grenzen und neue Formen digitaler Seelsorge? Die DiRK‑Studie 2026 geht diesen Fragen erneut umfassend nach. Mitarbeitende kirchlicher Einrichtungen und Kirchenmitglieder sind eingeladen, ihre Erfahrungen, Erwartungen und Einschätzungen einzubringen. Jede Teilnahme hilft, das digitale Profil der Kirchen zu schärfen und verantwortungsvolle Wege im Umgang mit KI und digitalen Tools zu gestalten.


