
© Christina Schnepel, EKHN
Abschiebungshaft darf nur „Ultima Ratio“ sein
veröffentlicht 08.10.2026
von Pressestelle der EKHN
Hessen-nassauische Kirchenpräsidentin Christiane Tietz besucht Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim und betont, dass Freiheitsentziehung nur als letztes Mittel angewandt werden sollte.
In Deutschland besteht rechtlich die Möglichkeit, Personen in Abschiebehaft zu nehmen, um sicherzustellen, dass diese das Land verlassen. Bundesweit existieren mehrere solcher Einrichtungen, eine davon befindet sich in Ingelheim. Dort hat sich die Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Christiane Tietz, am heutigen Donnerstag bei einem persönlichen Besuch über die Haftbedingungen und die Arbeit der Seelsorger in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) informiert. In der GfA gibt es seit ihrer Eröffnung 2001 evangelische und katholische Seelsorgeangebote. Von evangelischer Seite wird diese Aufgabe derzeit von Pfarrer Uwe Rau wahrgenommen.
„Mir ist es wichtig, dass unsere Kirche auch in den Abschiebungshaftanstalten präsent ist und die dort inhaftierten Menschen begleitet“, begründet die Kirchenpräsidentin das Engagement. Die Betroffenen in der GfA seien vielfach verzweifelt und oft zum ersten Mal in einem Gefängnis. „Hier stützen und unterstützen wir die Menschen in ihrer schwierigen Lage mit unseren Angeboten, etwa mit Gesprächen oder Gottesdiensten, aber auch ganz konkret bei Kontaktmöglichkeiten zur Familie oder zu Hilfsorganisationen im Herkunftsland“, sagte Tietz.
Die Delegation der EKHN wurde in der Haftanstalt vom Abteilungsleiter Integration des Ministeriums des Innern, Integration und Verkehr, Daniel Asche, und dem Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Andreas Kruppert, begrüßt. Bei einem Gang durch die GfA konnte sich die Kirchenpräsidentin ein Bild von Unterbringung und Lebenssituation der Inhaftierten machen.
„Es beklemmt mich, dass wir Menschen inhaftieren, die keine Straftat begangen haben. Freiheitsentziehung ist das schärfste Schwert unseres demokratischen Rechtsstaates und sollte nur als letztes Mittel, als Ultima Ratio, angewandt werden“, sagte Tietz.
Tatsächlich wurden die Haftmöglichkeiten in den vergangenen Jahren aber massiv ausgebaut. So stiegen die Zugangszahlen von 2023 mit 314 Personen um knapp 40 Prozent auf 437 Personen in 2025. Eine weitere Intensivierung der Inhaftnahme dürfte eine Folge der Einführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Juni 2026 sein, fürchtet Tietz.
Kirche will mit Angeboten humanitäre Situation der Inhaftierten verbessern
Die Kirchenpräsidentin konnte auch den Gottesdienstraum besichtigen, der sich im Haftgebäude befindet. „Es ist wichtig und gut, dass die Menschen in dieser existentiell belastenden Situation einen Ort wie diesen haben, an dem sie zur Ruhe kommen können oder Gottesdienst feiern“, so Tietz.
Die Kirchenpräsidentin dankte Asche und Kruppert dafür, dass die Seelsorge schon seit vielen Jahren in der GfA arbeiten kann. „Im Gespräch wurde deutlich, dass wir das Interesse teilen, die humanitäre Situation der Inhaftierten zu verbessern. Dies ist mir vor allem mit Blick auf besonders verletzliche Personen ein großes Anliegen. Menschen, die durch vorherige Traumata psychisch belastet sind, oder auch Schwangere und Ältere sollten meiner Ansicht nach nicht in einer Abschiebungshaft untergebracht werden“, so die Kirchenpräsidentin abschließend.



