
© Getty Images, Alxey Pnferov
GEAS-Inkrafttreten: Evangelische Kirche mahnt zu maßvoller Anwendung
veröffentlicht 11.06.2026
von Pressestelle der EKHN
Am 12. Juni tritt das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) mahnt aus diesem Anlass erneut die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards an und rufen zu konkretem Handeln auf.
Grundlage ist eine Resolution, mit der die Kirchensynode und die Kirchenleitung der EKHN auf ihrer Frühjahrstagung Ende April Stellung bezogen haben zur Asyl- und Integrationspolitik der Europäischen Union. Sie mahnen die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards an.
GEAS-Umsetzung: Schutzsuchende gehören nicht in Haftanstalten
Synode und Kirchenleitung der EKHN betonen, dass Nächstenliebe eine „konkrete Handlungspflicht" mit sich bringe. In einer Resolution forderten sie die Landesregierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz auf, bei der Umsetzung des GEAS auf Freiheitsbeschränkungen in Erstaufnahmeeinrichtungen zu verzichten. Besonders kritisch sieht die Kirche die Unterbringung von Schutzsuchenden in Haftanstalten sowie die Inhaftierung von Minderjährigen.
„Jetzt treten die neuen Asylregelungen in Kraft. Deshalb wollen wir erneut betonen: Der besondere Schutz von Minderjährigen duldet keine Ausnahmen. Menschen, die um Schutz ersuchen, gehören nicht hinter Gefängnismauern. Das widerspricht dem Geist unseres Rechtsstaats", so Birgit Pfeiffer, Präses der Kirchensynode der EKHN.
Christiane Tietz, Kirchenpräsidentin der EKHN, ergänzt: „Die Bewegungsfreiheit von Menschen in Aufnahmeeinrichtungen einzuschränken oder Kinder in Haftanstalten unterzubringen, gefährdet ihre physische und psychische Gesundheit. Jeder Mensch hat aber als von Gott geliebter Mensch Lebensbedingungen verdient, die ihn nicht grundlos und pauschal dieser Gefährdung aussetzen. Als Kirche werden wir nicht aufhören, daran zu erinnern: Jeder Mensch hat eine ihm von Gott gegebene Würde, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus."
Zusätzlich weist die Resolution darauf hin, dass die unabhängige Asylverfahrensberatung, die in Hessen maßgeblich von Kirche und Diakonie getragen wird, dauerhaft finanziert werden muss. Ansonsten werde das Recht auf Asyl faktisch ausgehöhlt.
Link zur Resolution: https://kirchenrecht-ekhn.de/synodalds/61502.pdf
Langjähriges Engagement von EKHN und Diakonie
Die EKHN-Synode ruft alle Gemeinden und Mitarbeitenden dazu auf, sich weiterhin aktiv für die Würde und Rechte Schutzsuchender einzusetzen. Dieses Engagement hat in der Landeskirche Tradition: Über ihre Tochter, die Regionale Diakonie in Hessen und Nassau, sowie den Dachverband Diakonie Hessen setzt sich die evangelische Kirche durch ein engmaschiges Netz aus praktischen Maßnahmen und politischer Fürsprache für Schutzsuchende ein.
Im Zentrum dieses Engagements stehen professionelle Beratungsangebote, die Geflüchtete bereits in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie in regionalen Beratungsstellen bei asyl- und sozialrechtlichen Fragen unterstützen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz vulnerabler Gruppen, etwa durch spezialisierte Angebote für Frauen oder besondere Hilfen für traumatisierte Menschen. Daneben setzt sich die Diakonie mit Initiativen wie „Bildung statt Abschiebung“ für das Recht auf Qualifizierung ungeachtet des Aufenthaltsstatus ein. Außerdem werden Haupt- und Ehrenamtliche durch gezielte Fortbildungen in Bereichen wie Asylrecht oder interkulturelle Kommunikation geschult. Zudem sichert ein eigener Flüchtlingsfonds die finanzielle Basis für lokale Integrationsprojekte und innovative Teilhabekonzepte. Durch Kampagnen für Vielfalt und gegen Rassismus fördern EKHN und Diakonie ein solidarisches Umfeld, das den Zugang zu Bildung, Arbeit und sozialem Leben als Menschenrecht begreift und aktiv einfordert.
Das könnte dich auch interessieren

„Menschlichkeit kennt keine Pausen“: EKHN-Synode setzt deutliche Zeichen für Flüchtlingsschutz und gelingende Integration
Im Juni tritt das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem in Kraft. Die Synode der EKHN mahnt die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards an und fordert, auf Freiheitsbeschränkungen in Erstaufnahmeeinrichtungen zu verzichten.

Ukraine im vierten Kriegswinter: Spenden für lebenswichtige Winterhilfe
Der Krieg in der Ukraine dauert nun vier Jahre an. 2026 bedrohen gezielte Angriffe auf die Energieversorgung das Überleben Hunderttausender Menschen bei eisiger Kälte. Die Diakonie Katastrophenhilfe weitet ihre Winterhilfe aus, um Familien mit Gutscheinen für Brennstoff, Reparaturmaterial oder Kleidung zu unterstützen. Für diese lebensrettende Hilfe werden dringend Spenden benötigt.

„10 Jahre Sommer der Solidarität – eine Bilanz mit Zukunft“
Anlässlich des Tages des Flüchtlings am 26. September würdigt Kirchenpräsidentin Prof. Dr. Christiane Tietz das gemeinsame Engagement seit 2015. Sie zeigt sich dankbar für das, was seither gelungen ist: Viele Menschen, die damals Schutz suchten, sind heute fester Teil unserer Gesellschaft – in der Arbeitswelt, in Schulen und Universitäten. Mit Blick nach vorn plädiert die Kirchenpräsidentin heute für einen Perspektivwechsel.
