Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Ein blaues Modell einer Kirche mit einem Turm steht auf einem skizzierten Stadtplan.

© Birgit Arndt / fundus-medien.de

Kirchenmodell in Blau auf Skizze

Grundsteuerreform

veröffentlicht 04.10.2023

von Online-Redaktion der EKHN

Die staatliche Grundsteuerreform betrifft auch die Kirche und die Gemeinden. Die Kirchenverwaltung der EKHN hilft den Gemeinden, die entsprechenden Erklärungen zur Grundsteuer richtig abzugeben.

Keine Ausnahmen von der staatlichen Erklärungspflicht

Bis Ende Januar 2023 mussten alle Grundstückseigentümer gegenüber den Finanzämtern zur Grundsteuer Angaben von ihrem Grundeigentum machen. Bei Fristversäumnis muss zeitnah eine Erklärung abgegeben werden und am besten eine Fristverlängerung direkt beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Das betrifft alle kirchlichen Körperschaften, die über Grundeigentum verfügen – sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Hessen.

Die Kirchenverwaltung der EKHN bietet jeder Kirchengemeinde bzw. kirchlichen Körperschaft die Nutzung eines Grundsteuerprogramms über das Internet an, in dem durch Verantwortliche der Kirchengemeinde nur noch vorausgefüllte Daten geprüft und ergänzt werden müssen. Die elektronische Übermittlung an die Finanzämter ist ebenfalls Aufgabe der Kirchengemeinden. 

Für kirchliche Funktionsgebäude wie Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser, Kitas, Diakoniestationen u.ä.  gibt es keine Ausnahme von der Erklärungspflicht. Bei Grundstücken, die im Erbbaurecht vergeben sind, sind die Erbbauberechtigten die Erklärungspflichtigen.

Hinweis für Nutzer:innen des EKHN-Intranets

Nutzen Sie auch die Informationsmöglichkeiten im Intranet der EKHN. Informationen finden Sie unter dem türkisfarbenen Menu-Button "GRUNDSTEUERREFORM" auf der Startseite des Intranets.

Hinweis für kirchliche Einrichtungen und Gemeinden in Frankfurt und Offenbach

Rückfragen von Kirchengemeinden aus dem Bereich des Evangelischen Regionalverband Frankfurt und Offenbach richten Sie bitte per Email an: Grundsteuer@ek-ffm-of.de

Zuständig für Grundsteuerfragen in der Kirchenverwaltung der EKHN:

Lutz Schinke

Stellv. Geschäftsführer Zentrale Pfarreivermögensverwaltung der EKHN

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