Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Ein jüngerer Mann (Sozialarbeiter) berät eine Schülerin

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Einrichtung

Evangelische Schulseelsorge

Infos

  • +49 6151 405 0

  • Schulseelsorge der EKHN

    Paulusplatz 1

    64285 Darmstadt

Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger schaffen Raum für vertrauliche Gespräche, spirituelle Impulse und Unterstützung im Schulalltag. Sie sind ansprechbar für alle Menschen der Schulgemeinschaft.

Der Weg zu einem / einer Schulseelsorger:in ist für Schüler*innen nicht weit, denn sie teilen den Schulalltag miteinander. An diesem Lern- und Lebensort liegen Lust am Lernen und Überforderung, Freundschaft und Streit, gemeinsame Freude und geteiltes Leid nah beieinander.

Schulseelsorge bietet Gelegenheiten für Gespräche zwischen Tür und Angel. Sie ist nicht nur für Schüler:innen da, sondern für alle Menschen die zur Schulgemeinschaft gehören. Das Angebot ist unabhängig von deren Religionen und Weltanschauungen.

Qualifizierungen von Schulseelsorger:innen

Für die Qualifizierungen von Schulseelsorger:innen ist das RPI der EKKW und EKHN zuständig. Die Teilnehmer:innen kommen dementsprechend aus beiden Landeskirchen. Während in den Anfängen der Schulseelsorge Ende der 1980er Jahre vor allem Schulpfarrpersonen mit einem hauptamtlichen Gestellungsvertrag mit der Schulseelsorge beauftragt wurden, nimmt seit einigen Jahren die Zahl der Lehrkräfte zu, die nach ihrer Qualifizierung eine entsprechende Beauftragung für Schulseelsorge erhalten. In einigen Jahren wird es mehr Lehrkräfte mit Seelsorgeauftrag geben als Schulpfarrpersonen. Damit geht eine Veränderung der Schwerpunkte in der Gestaltung der schulseelsorglichen Arbeit einher. Für Lehrkräfte steht die Seelsorge im engeren Sinne im Vordergrund. Voraussetzung für deren Beauftragung durch die Kirche ist, dass die Schule ihnen einen Raum und mindestens 1-2 Stunden pro Woche zur Verfügung stellt.

Die Rechtsverordnung für Schulseelsorge in der EKHN benennt als zum Auftrag gehörend: 

  • schulseelsorgerliche Arbeit,
  • geistliche Angebote,
  • Freizeit und Bildungsangebote,
  • Gestaltung von Schule als Lebensraum und
  • die ökumenische Kooperation und Vernetzung mit dem kirchlichen und sozialen Umfeld einschließlich staatlicher Hilfs- und Beratungsstellen.

Diese Vielfalt der Aufgaben kann und wird in der Regel nur von Schulpfarrpersonen, die in der EKHN 25% ihres Stundendeputates für Schulseelsorge zur Verfügung haben (ein Teil davon kirchlich finanziert), wahrgenommen werden.

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