Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Einrichtung

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK)

Infos

  • arbeitsrechtliche-kommission.ekhn.de/

  • arbeitsrechtliche-kommission@ekhn.de

  • +49 6151 405 425

  • Geschäftsstelle Arbeitsrechtliche Kommission der EKHN

    Paulusplatz 1

    64285 Darmstadt

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) regelt selbstständig Fragen der Entgelte für die Angestellten in der EKHN.

Die Arbeitsrechtliche Kommission ist unter anderem für die Entgeltverhandlungen innerhalb der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) zuständig. Aufgrund des vom Grundgesetz garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen ordnen diese ihre Angelegenheiten im Rahmen der für alle geltenden Gesetze selbst. Der Dritte Weg unterscheidet sich vom Ersten Weg (einseitige Arbeitgeberbedingungen) und vom Zweiten Weg (Tarifverträge nach staatlichem Recht) dadurch, dass Kirche und Diakonie nicht von einem Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ausgehen, sondern von dem christlich geprägten Gedanken einer Dienstgemeinschaft aller Beschäftigten.

In ihr sind Arbeitgeber der EKHN sowie Arbeitnehmer des Verbandes Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM – vkm-hnkw.de) jeweils mit fünf Personen paritätisch vertreten.

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