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Ein Gefangener verbirgt seinen Kopf in den Händen

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Gefängnisseelsorgerinnen und -seelsorger sind für die Gefangenen auch im Trauerfall da (Symbolbild)
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Trauer im Gefängnis: So begleitet die Gefängnisseelsorge bei Todesfällen

veröffentlicht 15.04.2026

von Pfarrer Johannes Blum-Seebach, Evangelische Gefängnisseelsorge Gießen

Wenn ein Angehöriger eines Gefangenen stirbt, ist die Gefängnisseelsorge besonders gefordert. Sie überbringt Todesnachrichten, begleitet in der Trauer und klärt organisatorische Fragen: Wie kann ein trauernder Gefangener gefesselt und unter polizeilicher Aufsicht an einer Trauerfeier teilnehmen? Der evangelische Gefängnisseelsorger Johannes Blum-Seebach teilt seine Erfahrungen in der Justizvollzugsanstalt Gießen in einem Gastbeitrag.

Einer der wichtigsten Aufgaben in der Gefängnisseelsorge ist die Begleitung von trauernden Gefangenen. Es ist erstaunlich, wie oft dieser Fall eintritt – selbst in einer kleinen Anstalt wie der JVA Gießen mehrmals im Jahr. Die Anstalt ist dann dankbar, wenn wir als Profis auf diesem Feld tätig werden.

Todesnachricht überbringen

Da ist zunächst die Aufgabe, dem Gefangenen die Todesnachricht zu überbringen. Im Vorfeld überlege ich, wie der betreffende Gefangene reagieren könnte. Nach Möglichkeit teile ich diese Nachricht in meinem Büro mit, damit wir ungestört sind, und spontane Trauerreaktionen sich Bahn brechen können.

Oft schließt sich ein Gespräch über den Verstorbenen an und die Bedeutung, die er oder sie für den Gefangenen hat. Ich biete an, ein Kerze anzuzünden. Manchmal gehen wir dann in den Gottesdienstraum oder die Sakristei, wo der Altar mit den Kreuz steht, und wir befehlen den Verstorbenen Gottes Händen an.

Teilnahme an Trauerfeiern außerhalb der Anstalt

Beim Tod eines Angehörigen stellt sich für jeden Gefangenen die Frage: will ich eine Ausführung beantragen, um an der Trauerfeier teilnehmen zu können? Für manche ist das selbstverständlich, und die Angehörigen müssen dann Sterbeurkunde und andere Dokumente dafür herbringen. Wenn die personelle Situation der Anstalt es zulässt, wird in der JVA Gießen diesem Anliegen oft stattgegeben. Manchmal wird die Frage gestellt, wer die Ausführung bezahlt, manchmal nicht. Wenn keiner die Kosten tragen kann, übernehmen wir Gefängnisseelsorger sie.

Sicherung der Gefangenen während einer Ausführung

Manche Gefangene entscheiden sich gegen eine Ausführung. Weil sie natürlich nur gefesselt an der Trauerfeier teilnehmen können, und in der Begleitung von (mindestens) zwei Beamten. Im besten Fall geschieht dies mit der Hamburger Fesselung. Dabei wird eine Kette um das linke Handgelenk des Gefangenen festgemacht, durch die Hosentasche im Hosenbein herunter geführt bis zum Knöchel und dort ebenfalls festgemacht. Damit kann der Gefangene nur kleine Schritte machen und nicht fliehen. Im besten Fall ist diese Kette nicht sichtbar, und die Beamten tragen zivil.

Wenn eine Ausführung nicht möglich oder gewünscht ist

Manchmal entscheidet die Anstalt, dass die Situation bei der Trauerfeier zu schwierig ist. Weil es eine sehr große Trauerfeier ist. Weil sich Opfer und Täter begegnen könnten. Dann kann eine Ausführung zum Grab ein paar Tage später stattfinden. Selbstverständlich begleiten wir Gefangene auch bei diesen Ausführungen.

Kürzlich hat mich ein Gefangener, der nicht zur Trauerfeier aus dem oben genannten Grund durfte, gebeten, ihn während des Zeitpunkts der Trauerfeier zu begleiten – in der Anstalt. Wir haben die Kerze für seinen Sohn angezündet und über sein Leben gesprochen. Und zum Schluss zusammen gebetet. Auch im Gottesdienst haben wir die Kerze für ihn angezündet und ihn, seine Familie und Freunde mit in das Fürbittengebet aufgenommen.

Bei solchen Todesfällen nehme ich Kontakt zu dem Kollegen oder der Kollegin, der oder die die Trauereier durchgeführt hat, auf. Ich bitte um den Text des Trauergottesdienstes, damit der Gefangene es sich durchlesen und auf diese Weise daran teilnehmen kann. Auch Bestatter sind da sehr hilfreich, und schicken Fotos von der Urne, dem Grab, dem Blumenschmuck, usw.

Trauer um verstorbene Gefangene

Vor einiger Zeit hatte ein Gefangener sich in der JVA Gießen das Leben genommen. Ein paar Wochen später merkte ich, dass sein Tod die Gefangenen, mit denen er zu tun hatte, weiterhin belastete. Deshalb habe ich ihnen vorgeschlagen, im Gottesdienstraum zusammen ein Abschiedsritual zu machen, und alle haben sich darauf eingelassen. Bei diesem Ritual habe ich die Teilnehmer gebeten, aus einem Glas einen Halbedelstein zu nehmen und sich zu überlegen, was sie in der Erinnerung behalten wollen von diesem verstorbenen Gefangenen.

Gedenkfeiern für Bedienstete und Gefangene

Manchmal werden wir als Gefängnisseelsorgerinnen und Gefängnisseelsorger gebeten, die Trauerfeier selber zu halten. Bei Gefangenen oder auch bei Bediensteten, und sogar der Anstaltsleitung. In der letzten Großen Dienstversammlung des Jahres werde ich regelmäßig vom Personalrat gebeten, das Gedenken für die verstorbenen Bediensteten zu leiten. Dafür hole ich immer die Taufkerze, zünde sie an und drücke damit die Hoffnung von Christen aus, dass der Tod nicht das Ende des Lebens ist. Ich erwähne immer auch Gefangene, die in diesem Jahr verstorben sind. Ich schließe mit einer Schweigeminute und der Einladung, danach das Vaterunser zusammen zu sprechen.

Wie auch „draußen“, außerhalb des Gefängnisses, erfordern Trauerfälle im Gefängnis Fingerspitzengefühl – und ein kreatives Umgehen mit den Möglichkeiten, die die Umstände erlauben.

Hinweis

In diesem Beitrag wird ein Suizid erwähnt. Wir berichten darüber, um ein besseres Verständnis für seelsorgerliche Situationen zu ermöglichen und präventiv zu wirken. Wenn Sie selbst belastet sind oder an Suizid denken, wenden Sie sich bitte an die TelefonSeelsorge: www.telefonseelsorge.de. Unter den kostenlosen Hotlines 0800‑1110111 und 0800‑1110222 und 116-123 erreichen Sie rund um die Uhr geschulte Beraterinnen und Berater. Auch Chat‑ und Mailberatung stehen dort anonym zur Verfügung.

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