
© Fundus, Volker Rahn
Friedensläuten am Europatag
veröffentlicht 29.04.2025
von Peter Bernecker
Am Europatag, Freitag, den 9. Mai 2025, lädt die Kulturkirche 2025 Chemnitz gemeinsam mit der Stardust Sinfonie und weiteren Partnern zum Friedensläuten „Europe Rings for Peace“ ein.
Von 18:00 bis 18:15 Uhr sollen europaweit Glocken aller Art erklingen – von Kirchenglocken über Rathaus- und Schulglocken bis hin zu Schiffsglocken und Carillons.
Das gemeinsame Läuten steht als kraftvolles Symbol für Frieden und Zusammenhalt. Bereits 2018 und 2019 beteiligten sich Tausende Glocken in Europa auf Initiative des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz.
Anlässlich des 80. Jahrestags des Kriegsendes soll diese Tradition neu belebt werden – ausgehend von der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025, gemeinsam mit Nova Gorica (Slowenien) und Gorizia (Italien).
Alle Städte, Gemeinden, Institutionen und Einzelpersonen in Europa sind eingeladen mitzumachen. Glocken können eigenständig vor Ort geläutet werden – ob in Schulen, Rathäusern, Kirchen oder auf Schiffen.
Über die Praxis von Friedensläuten und eine Empfehlung dazu gibt es Zentrum Verkündigung der EKHN
Zur besseren Koordination bitten die Veranstalter um eine formlose Teilnahmebestätigung mit Bild (max. 1 MB) an: beteiligung@europe-rings-for-peace.org.
Interaktive Glockenkarte: Über Createsoundscape.de können Fotos, Audios und Standorte hochgeladen werden – für ein sicht- und hörbares Zeichen in ganz Europa.
Das könnte dich auch interessieren

75 Jahre Evangelisches Stadtjugendpfarramt Frankfurt und Offenbach
Ein ganzer Tag zum Feiern: Am Donnerstag, 19. Juni 2025 (Fronleichnam), lädt das Evangelische Stadtjugendpfarramt Frankfurt und Offenbach zur großen Geburtstagsparty in die jugend-kultur-kirche sankt peter, Bleichstraße 33, in Frankfurt ein, um seine Gründung vor 75 Jahren zu feiern.

FAQs zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was bedeutet es für kirchliche Websites?
Barrierefreiheit betrifft auch kirchliche Websites. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt bald in Kraft und könnte auch kirchliche Internetseiten betreffen. Doch was bedeutet das genau? Müssen Anpassungen vorgenommen werden?