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Ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 wird in Hessen der konfessionell-kooperative Religionsunterricht (KKR) eingeführt. Das neue Angebot orientiert sich am schulischen Bedarf und kann für die ersten bis zehnten Jahrgangsstufen auf Antrag umgesetzt werden.
Die katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen gehen damit gemeinsam mit dem Land einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung des Religionsunterrichts. Mit der Vereinbarung „Konfessionelle Kooperation im evangelischen und katholischen Religionsunterricht in Hessen, den konfessionellen Religionsunterricht stärken - Perspektiven konfessioneller Kooperation” wird die Grundlage für eine neue Organisationsform des konfessionellen Religionsunterrichts an hessischen Schulen geschaffen. Ziel ist es, den Religionsunterricht unter veränderten gesellschaftlichen Bedingungen zu stärken und zugleich seine konfessionelle Identität klar zu bewahren.
Kultusminister: Gemeinsamkeit im religiösen Bildungsanliegen
Kultusminister Armin Schwarz erklärt: „Hessen schafft für den bekenntnisorientierten evangelischen und katholischen Religionsunterricht in den Schulen ein neues, zusätzliches Angebot. Die religiöse Bildung von Kindern und Jugendlichen auf dem Fundament des christlichen Glaubens ist schon immer zentrale Aufgabe der christlichen - evangelischen und katholischen - Religionsunterrichte gewesen. Diese Gemeinsamkeit in ihren religiösen Bildungsanliegen unterstreichen die beiden christlichen großen Kirchen nun durch das Angebot eines konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts".
Katholische Kirchen: Zukunftsweisender Weg des Religionsunterrichtes
Dies sieht auch die katholische Kirche in Hessen so: „Mit dem konfessionell-kooperativen Religionsunterricht beschreiten wir gemeinsam einen zukunftsweisenden Weg. Wir reagieren auf die Lebenswirklichkeit junger Menschen, ohne das konfessionelle Profil aufzugeben. Gerade im Miteinander wird erfahrbar, dass christlicher Glaube Orientierung geben, Unterschiede wertschätzen und gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern kann“, erklärt Tonke Dennebaum, Leiter des Kommissariats der katholischen Bischöfe im Lande Hessen.
Evangelische Kirchen: Religionsunterricht, wie er heute gebraucht wird
Für die Evangelischen Kirchen in Hessen ist konfessionell-kooperativer Religionsunterricht eine wichtige Antwort auf die Frage, welchen Religionsunterricht Kinder und Jugendliche heute brauchen, damit sie Chancen auf eine bestmögliche religiöse Bildung haben. „In Begegnung und dialogischem Lernen üben Schülerinnen und Schüler offen eine gegenseitige Wertschätzung ihrer unterschiedlichen religiösen Traditionen und Glaubensüberzeugungen ein, sagt Dr. Martin Mencke, Leiter des Evangelischen Büros Hessen am Sitz der Landesregierung. „Das Einüben von Toleranz gehört für die evangelischen Kirchen wesentlich zur Demokratiebildung. Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht trägt somit nicht nur zur Identitätsbildung, Sprach- und Dialogfähigkeit der Schülerinnen und Schüler bei, sondern stärkt damit den staatlichen Bildungsauftrag insgesamt.“
Ausdrücklich gilt: Auch in der neuen Organisationsform bleibt der Religionsunterricht ein „ordentliches Lehrfach“ im Sinne des Grundgesetzes. Er wird weiterhin in gemeinsamer Verantwortung von Staat und Kirche erteilt und ist verfassungsrechtlich fest verankert.
Gemeinsam lernen – im eigenen Profil bleiben
Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht reagiert auf die Realität einer pluralen und zunehmend säkularen Gesellschaft. Schülerinnen und Schüler verschiedener christlicher Konfessionen lernen gemeinsam – und setzen sich dabei bewusst sowohl mit den Gemeinsamkeiten als auch mit den Unterschieden zwischen evangelischem und katholischem Glauben auseinander.
In der von allen leitenden Geistlichen der hessischen Bistümer und Landeskirchen unterzeichneten Vereinbarung heißt es unter anderem: „Religiöse Bildung zielt darauf, Trennendes zu überwinden und zugleich die eigene Identität zu stärken.“ Im Dialog lernen junge Menschen, Unterschiede zu respektieren, ihre eigene Position zu reflektieren und Verantwortung in Gesellschaft und Kirche zu übernehmen.
Der Unterricht wird dabei im Wechsel von evangelischen und katholischen Lehrkräften erteilt. Beide bringen ihre jeweilige konfessionelle Perspektive ein und gestalten den Unterricht gemeinsam weiter. Hier liegt der religionsdidaktische und pädagogische Mehrwert gegenüber dem Religionsunterricht in gemischt-konfessionellen Lerngruppen, der aus Gründen der Lerngruppengröße nach Maßgabe des Erlasses weiterhin beantragt werden, inhaltlich jedoch nicht die Mehrperspektivität in vergleichbarer Differenziertheit wie der konfessionell-kooperative Religionsunterricht bieten kann.
Klare Regeln und hohe Qualitätsstandards
Die kirchliche Vereinbarung sowie der angepasste Erlass zum Religionsunterricht definieren verbindliche Rahmenbedingungen für diese Unterrichtsform. So bleibt sichergestellt, dass der Religionsunterricht auch in kooperativer Form klar konfessionell geprägt ist. Voraussetzung ist unter anderem, dass Lehrkräfte beider Konfessionen an der Schule tätig sind und über eine kirchliche Bevollmächtigung verfügen.
Die beiden bestehenden Kerncurricula für die Fächer Evangelische und Katholische Religion bleiben weiterhin die Grundlage für den Unterricht. Ein gemeinsamer Kompetenzrahmen bildet eine ergänzende verbindliche Grundlage des Unterrichts, der vom Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen verantwortet wird und der synoptisch die Inhalte und Ziele des Unterrichts zusammenführt und zugleich konfessionelle Unterschiede sichtbar macht.
Schulen, die diese Form des Religionsunterrichts einführen möchten, müssen dafür einen Antrag stellen. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung zwischen staatlicher Schulaufsicht und den Kirchen.
Bedarfsorientierte Einführung
Die konfessionell-kooperative Form des Religionsunterrichts wird zunächst orientiert am schulischen Bedarf aufwachsend für die ersten bis zehnten Jahrgangsstufen eingeführt und bis zum Jahr 2030 durch Evaluation begleitet. Dieser Zeitraum dient der Sammlung von Unterrichtserfahrungen, deren Ergebnisse in die Weiterentwicklung einfließen. Mit dem Ziel einen Religionsunterricht zu entwickeln, der sowohl theologisch fundiert als auch gesellschaftlich anschlussfähig ist.
Starkes Zeichen ökumenischer Zusammenarbeit
Die gemeinsam mit dem Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen geplante Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ist zugleich ein deutliches Signal gelebter Ökumene. Evangelische und katholische Kirche übernehmen gemeinsam Verantwortung für die religiöse Bildung junger Menschen – in gegenseitigem Respekt und mit klarem Profil.
Die an hessischen Schulen angebotenen Formen des konfessionellen Religionsunterrichts bleiben ein wichtiger Ort, an dem junge Menschen religiöse Bildung erhalten und ihnen eine Möglichkeit zur Welterschließung angeboten wird.



