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Null Toleranz bei Gewalt
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Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) wendet sich gegen jede Form von physischer, psychischer und seelischer Gewalt. Das Kirchengesetz zur „Prävention, Intervention und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt“ stellt diese besonders perfide, Vertrauensverhältnisse und/oder Abhängigkeiten ausnutzende Gewalt – auch in Form von Manipulation des Gegenübers – in den Mittelpunkt. Es nimmt aber auch die anderen Gewaltformen in den Blick.


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Kirchenpräsident Jung zum Rücktritt der EKD-Ratsvorsitzenden Annette Kurschus
Nach dem Rücktritt von Annette Kurschus aus ihren kirchlichen Leitungsämtern erklärte Kirchenpräsident Jung, dass Rat der EKD sich zum schwierigen und langen Weg der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie bekenne.

3 Schritte zur Verhinderung von Gewalt
Prävention – Intervention – Aufarbeitung sind eng miteinander verwoben und müssen aufeinander bezogen werden, wenn Grenzverletzungen und Gewalt jeglicher Art minimiert und möglichst verhindert werden sollen. Für alle drei Bereiche hat die EKHN Standards erarbeitet: