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3 Schritte zur Verhinderung von Gewalt
veröffentlicht 29.04.2024
von Dr. Petra Knötzele und Anette Neff, M.A.
Prävention – Intervention – Aufarbeitung sind eng miteinander verwoben und müssen aufeinander bezogen werden, wenn Grenzverletzungen und Gewalt jeglicher Art minimiert und möglichst verhindert werden sollen. Für alle drei Bereiche hat die EKHN Standards erarbeitet:
1. Schritt: Prävention
Um Schutzbefohlene vorbeugend vor sexualisierter Gewalt und anderen Gewaltformen zu schützen, ist eine gelebte Kultur der Achtsamkeit eine wichtige Voraussetzung. Um Prävention in der EKHN wirksam umzusetzen, werden alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und Leitungsverantwortlichen auf allen Ebenen kirchlichen Lebens sensibilisiert und qualifiziert. Ziel ist es, Grenzverletzungen zu verhindern.
2. Schritt: Intervention
Intervention ahndet Verstöße gegen die Grundhaltung der EKHN. Schutz vor Grenzverletzungen und Gewalt jeder Art ist Aufgabe und Pflicht aller, die Verantwortung in der EKHN tragen. Intervention erkennt damit auch das Unrecht von Gewalttaten an. Die Vorgehensweise ist rechtlich festgelegt und wird im Folgenden erläutert.
3. Schritt: Aufarbeitung
Aufarbeitung ermöglicht die Identifikation von Gewalt begünstigenden Strukturen und die Erarbeitung geeigneter präventiver Maßnahmen innerhalb der EKHN. Darüber hinaus ist sie ein Angebot an alle Betroffenen. Die EKHN hat mehrere Aufarbeitungsprojekte umgesetzt, die aus den Fragen von Betroffenen der Heimerziehung vor 1975 und von Grenzüberschreitungen bis hin zu sexualisierter Gewalt entstanden sind.
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