
© Mohr / EKHN / gettyimages
Gewaltpräventionsgesetz
veröffentlicht 31.08.2023
von Dr. Petra Knötzele und Anette Neff, M.A.
Im Gewaltpräventionsgesetz sind grundlegende Ziele, Vorgehensweisen und Maßnahmen festgehalten.
Zusammenfassung der Präambel des Gewaltpräventionsgesetz
„Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen vor sexualisierter Gewalt ist Aufgabe und Pflicht aller, die innerhalb der EKHN Verantwortung im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen tragen. Prävention sexualisierter Gewalt umfasst die Sensibilisierung und Qualifizierung aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und Leitungsverantwortlichen auf allen Ebenen kirchlichen Lebens, um Grenzverletzungen zu verhindern.
Intervention ahndet Verstöße gegen diese Grundhaltung und erkennt damit auch das Unrecht an.
Aufarbeitung ermöglicht die Identifikation begünstigender Strukturen und die Ableitung und Umsetzung geeigneter präventiver Maßnahmen.
Prävention, Intervention und Aufarbeitung dienen so einer ständigen Verbesserung der Qualität des Schutzes und fördern eine Kultur des achtsamen, respektvollen Miteinanders.“
Das könnte dich auch interessieren

Neues Anerkennungsverfahren für erlittene sexualisierte Gewalt tritt ab Januar in Kraft
Die evangelische Kirche und die Diakonie führen ein neues, bundesweit abgestimmtes Anerkennungsverfahren für Betroffene sexualisierter Gewalt ein. Ab Januar 2026 gelten in sieben von zehn Verbünden erstmals gemeinsame Standards. Auch der hessen‑nassauische Bereich gehört zu den Verbünden, die von Beginn an starten.


