
© EKHN / Mohr
Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt
veröffentlicht 17.11.2023
von Online-Redaktion der EKHN
Für die Umsetzung der im Gesetz festgeschriebenen Grundsätze hat die EKHN eine Fachstelle gegen Sexualisierte Gewalt geschaffen.
Die Fachstelle gegen Sexualisierte Gewalt in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) setzt sich dafür ein, bei allen Fällen von Gewalt – insbesondere von Sexualisierter Gewalt Prävention, Intervention und Aufarbeitung sicherzustellen.
In der Fachstelle wurden Kompetenzen unterschiedlicher Professionen (Jura, Theologie, Pädagogik, Geschichte sowie Sozialwissenschaften) und Positionen in der Kirchenverwaltung zu einem Team zusammengefasst. Die Teammitglieder besitzen in verschiedenen Aufgabenfelder spezifische Kenntnisse und arbeiten zugleich vernetzt. Ganz entscheidend dabei ist die Einbindung der Perspektive Betroffener: Mit einem Betroffenenvertreter, der sowohl in alle Abläufe der Fälle eingebunden ist, aber auch eine Gruppe Betroffener dabei unterstützt, sich auszutauschen und ihre Erfahrungen einzubringen.
Mit der Diakonie Hessen wurde eine Kooperation gebildet, die es allen, die konkrete Fälle melden wollen, Fragen haben oder über Verdachtsmomente informieren möchten, ermöglicht, passende Ansprechpartner:innen zu finden.
Fachstelle gegen Sexualisierte Gewalt
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Tel.: 06151 – 405 106
geschaeftsstelle@ekhn.de
Die Aufgaben
Prävention sämtlicher Formen von Gewalt ist das vorrangige Ziel. Der Wille nicht wegzusehen, sondern schnell und situationsgerecht zu intervenieren, falls es doch zu Vorfällen kommt, ist das andere Ziel. Die Aufarbeitung aller Fälle, auch derjenigen, die zum Teil Jahrzehnte zurückliegen, wird ebenfalls angestrebt, auch wenn diese häufig schwer zu recherchieren und in ihrer ganzen Tragweite zu erfassen sind. Betroffene werden in diesen Abläufen eingebunden und informiert. Konkrete Leistungen wie Therapiekosten o.ä. werden übernommen.
Zum 1. Januar 2026 tritt die Anerkennungsrichtlinie der EKD in Kraft.
Formlose Anträge können an die Geschäftsstelle der Fachstelle Sexualisierte Gewalt oder über Ansprechpersonen zu Sexualisierter Gewalt in der EKHN gestellt werden. Auf Wunsch der Betroffenen führt die Anerkennungskommission persönliche Gespräche.
Die Ziele
Mit allen Maßnahmen und Ansprechpersonen verfolgt die EKHN die Absicht, gerechte und unterstützende Lösungen anzubieten, die den Betroffenen dabei hilft, mit den erlittenen Traumata umzugehen. Ihre Heilungsprozesse sollen gestärkt und unterstützt werden, auch wenn jedem in der EKHN bewusst ist, dass die Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen nicht wiedergutgemacht werden können.
Das könnte dich auch interessieren

Sexualisierte Gewalt: Evangelische Kirchen und Diakonie in Hessen vereinheitlichen Anerkennungsverfahren
Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Diakonie haben das Anerkennungsverfahren für Betroffene sexualisierter Gewalt reformiert. Entsprechend gibt es nun auch in Hessen ein neues Verfahren, für das sich die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) und die Diakonie Hessen (DH) zusammengeschlossen haben.

Neues Anerkennungsverfahren für erlittene sexualisierte Gewalt seit Januar in Kraft
Die evangelische Kirche und die Diakonie haben ein neues, bundesweit abgestimmtes Anerkennungsverfahren für Betroffene sexualisierter Gewalt eingeführt. Seit Januar 2026 gelten in sieben von zehn Verbünden erstmals gemeinsame Standards. Auch der hessen‑nassauische Bereich gehört zu den Verbünden, die von Beginn an starten.

