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Neue Regeln für Streaming über eigene Websites
veröffentlicht 10.01.2024
von Peter Bernecker
Wie können Online-Gottesdienste rechtlich einwandfrei veröffentlicht werden? Erste Verhandlungsergebnisse gibt es bereits.
Das Streamen von Gottesdiensten über kommerzielle Plattformen (Youtube, Facebook, etc.), die eigene Abkommen mit GEMA und VG Musikedition haben, ist auch ab dem 1. Januar 2024 weiterhin wie gewohnt möglich.
Die Regelungen für Streaming direkt (Stream und Hosting des Videos) auf gemeindeeigenen Webseiten sind aktuell wie folgt:
Mit der VG Musikedition hat die EKD vereinbart, dass bis zum 31.12.2025 das Einstellen von Noten und Liedtexten im Rahmen von Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Formaten beim Übertragen im Internet pauschal abgegolten ist. Allerdings ist die Veröffentlichung des gemeindeeigenen Streams dennoch nicht sinnvoll, weil seit dem 1.1.2024 mit GEMA-vertretenen Musikwerken vorläufig nicht mehr gestreamt werden kann. Von einer Veröffentlichung von digitalen Gottesdiensten direkt auf gemeindeeigenen Webseiten wird daher ab dem 1.1.2024 dringend abgeraten. Selbstverständlich können individuelle Verträge mit der GEMA geschlossen werden.
Die Verhandlungen zum EKD-Rahmenvertrag mit der GEMA ab dem 1.1.2024 halten an. Daher ist es ab 1.1.2024 vorläufig nicht mehr möglich auf gemeindeeigenen Webseiten Gottesdienste mit GEMA-vertretenen Musikwerken zu streamen. Selbstverständlich können individuelle Verträge mit der GEMA geschlossen werden. Die Informationen zu Regelungen für Gottesdienstübertragungen und – aufzeichnungen werden aktualisiert sobald die Verhandlungen mit GEMA abgeschlossen wurden.
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