Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
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EKHN stellt die Weichen für eine moderne, gemeinsame Verwaltung

veröffentlicht 01.12.2025

von Peter Bernecker

Mit dem neuen Verwaltungsneuordnungsgesetz will die Kirchenleitung eine klare, professionelle und digital leistungsfähige Struktur schaffen, in der Regionalverwaltungen und Kirchenverwaltung eng zusammenarbeiten.

Die Kirchenleitung hat der Kirchensynode auf der Herbsttagung 2025 ein Verwaltungsneuordnungsgesetz zur ersten Lesung vorgelegt. Es bildet das strukturelle Fundament für eine gemeinsame kirchliche Verwaltung, in der Regionalverwaltungen und Kirchenverwaltung künftig in einer gemeinsamen Organisation zusammenwirken wollen. Ziel ist eine klare, professionelle und digital arbeitsfähige Verwaltungsstruktur, die Nachbarschaftsräume und Dekanate wirksam unterstützt und die finanziellen Spielräume von ekhn2030 sichert.

Abschließende Entscheidung erst 2026

Das Verwaltungsneuordnungsgesetz wurde der Kirchensynode in der ersten Lesung vorgestellt. In dieser Phase findet noch keine Beschlussfassung statt; die abschließende Entscheidung erfolgt erst auf der Frühjahrssynode 2026.
Die Vorlage setzt zugleich die Beschlüsse aus Drucksache 54/24 B fort, in denen die Einführung von Verwaltungsleitungen als zentraler Baustein der zukünftigen Verwaltungsorganisation festgelegt wurde. Das nun vorgelegte Gesetz soll das dafür notwendige strukturelle Rahmenwerk schaffen.
Leitgedanke der Einbringung ist die Überzeugung, dass nur eine gemeinsame kirchliche Verwaltung eine gute kirchliche Verwaltung sein kann. Die derzeitige Struktur ist zu komplex, zu teuer und in vielen Bereichen nicht standardisiert. Verantwortlichkeiten sind zum Teil unklar, und die Zusammenarbeit der Ebenen wird durch unterschiedliche Prozesse und parallele Zuständigkeiten erschwert. Die Neuordnung soll diese Ausgangslage beenden und klare, verbindliche Strukturen schaffen.

Kernanliegen und Zielrichtung der Neuordnung

Mit dem Verwaltungsneuordnungsgesetz soll in der EKHN die Grundlage für den Übergang von heute getrennten Einheiten zu einer gemeinsamen kirchlichen Verwaltung gelegt werden.
Zentrale Ziele sind unter anderem:

  • klare, eindeutige Verantwortlichkeiten
  • einheitliche, durchgängige Prozesse
  • verbindliche Standards
  • konsequente Digitalisierung
  • verlässliche Unterstützung vor Ort
  • kürzere Entscheidungswege
  • und ein realisierbares Einsparvolumen.

Die Neuordnung ist Voraussetzung dafür, dass die EKHN trotz sinkender Ressourcen langfristig handlungsfähig bleibt.

1. Dienstleistungszentren – Spezialisierung und Standardisierung von Prozessen

Die bisherigen Regionalverwaltungen werden zu Dienstleistungszentren für Personal und Finanzen weiterentwickelt. Sie übernehmen künftig spezialisierte Aufgaben wie Personalvorgänge, Abrechnung, Haushaltsplanung, Jahresabschlüsse und Zahlungsverkehr.
Durch die Bündelung dieser Aufgaben sollen Prozesse vereinheitlicht, digitalisiert und qualitativ verbessert werden. Die Dienstleistungszentren sind integraler Bestandteil der gemeinsamen kirchlichen Verwaltung.

2. Verwaltungsleitungen – Schlüsselrolle im Nachbarschaftsraum

In den 159 Nachbarschaftsräumen und 25 Dekanaten sollen künftig insgesamt rund 80 gesamtkirchlich angestellte Verwaltungsleitungen eingesetzt werden. Die Verteilung erfolgt bedarfsgerecht und orientiert sich unter anderem an Mitgliederzahlen und regionalen Strukturen.
Die Verwaltungsleitungen übernehmen eine zentrale Funktion:

  • verbindende Schnittstelle zwischen Gemeindebüros, Gremien und Dienstleistungszentren
  • Befähigung und Entlastung von Ehren- und Hauptamtlichen
  • Sicherung einheitlicher Verfahren und Standards
  • Unterstützung in Verwaltungs-, Personal-, Bau- und Finanzangelegenheiten

Seit Juli 2025 wird die Rolle in fünf Nachbarschaftsräumen erprobt. Die Rückmeldungen zeigen:
Aus anfänglicher Skepsis ist breite Akzeptanz geworden: Durch klare Zuständigkeiten, professionelle Unterstützung und kürzere Entscheidungswege.

3. Die Rolle der Kirchenverwaltung: Strategische Steuerung und Aufsicht

Die Kirchenverwaltung am Paulusplatz bleibt zentraler Bestandteil der gemeinsamen Verwaltung. Ihre Aufgaben verschieben sich stärker hin zu:

  • strategischer Weiterentwicklung
  • fachlicher Steuerung
  • Qualitätssicherung
  • Implementierung einheitlicher Standards
  • übergreifender Prozess- und Digitalisierungskoordination

Operative Personal- und Finanzprozesse werden künftig in den Dienstleistungszentren gebündelt.
Mit der Neuordnung erhält die Kirchensynode erstmals unmittelbare Steuerungsmöglichkeiten über die gesamte kirchliche Verwaltung, da diese vollständig der gesamtkirchlichen Fach- und Dienstaufsicht unterliegt.

4. Gemeinsame Steuerung – klare Verantwortlichkeiten und digitale Grundlagen

Die Neuordnung schafft eine einheitliche Aufsichtsstruktur für alle Verwaltungsbereiche. Damit werden bislang parallele Leitungswege aufgelöst.
Eine gemeinsame kirchliche Verwaltung ermöglicht:

  • koordinierte Digitalisierung
  • verbindliche Standards
  • professionelles Personalmanagement
  • durchgängige Haushalts- und Finanzverfahren
  • klare Verantwortungszuordnung

Sie professionalisiert die Verwaltung dauerhaft und schafft eine moderne, zukunftsfähige Struktur.

5. Umsetzung in mehreren Schritten: Übergang bis 2032

Die rechtliche Überführung der Regionalverwaltungen in die gemeinsame kirchliche Verwaltung erfolgt zum 1. Januar 2027.
Der organisatorische Umbau findet stufenweise bis 2032 statt, um:

  • natürliche Fluktuation zu nutzen
  • Personalübergänge geordnet zu gestalten
  • Risiken zu minimieren
  • und den Aufbau der Dienstleistungszentren abgestimmt vorzunehmen

6. Einsparziele und Finanzierung der Verwaltungsleitungen

Eine umfangreiche Analyse zeigt: Das Modell einer gemeinsamen kirchlichen Verwaltung erzielt das größte Einsparpotenzial.
Die aktuell berechneten 14,8 Mio. € Einsparwirkung sind ein Nettowert, bei dem die Personalkosten für die rund 80 Verwaltungsleitungen bereits berücksichtigt sind. Die Verwaltungsleitungen sind damit integraler Bestandteil der Reform und werden aus den durch die Neuordnung entstehenden Einsparungen finanziert.

Ausblick – ein erforderlicher Schritt in einer günstigen Zeit

Die Neuordnung der Verwaltung ist ein mehrjähriger, anspruchsvoller Veränderungsprozess. Zugleich eröffnet der demografische Wandel – insbesondere der Weggang der Boomer-Generation – organisatorische Spielräume, die jetzt genutzt werden sollen.
Die Zeit ist günstig, und die Zeit drängt.
Die Reform soll die Grundlage dafür schaffen, dass die EKHN auch künftig handlungsfähig bleibt und ihre Aufgaben vor Ort verlässlich wahrnehmen kann.

Synodenanträge

18 Anträge der Synode und ein Antrag aus dem Dekanat Kronberg werden an die folgenden Ausschüsse überwiesen: Verwaltungsausschuss (federführend). Mitberatend: alle anderen Ausschüsse.  

Quellen: Synodendrucksache 54/25, Einbringungsrede Dr. Fuchs-Esterhaus.

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