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Kollekte online
veröffentlicht 26.05.2025
von Peter Bernecker
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Informationen zu den Kollektenempfänger*innen:
21. Dezember 2025 / 4. Sonntag im Advent
(A) Für die Jugendmigrationsdienste
Die Jugendmigrationsdienste der Diakonie Hessen bieten jungen Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Alter von 12 - 27 Jahren Beratung und Begleitung an. Sie gestalten Gruppenangebote und vernetzen sich mit Schulen, Ausbildungsbetrieben, Bildungs- und Integrationskursträgern, Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Behörden.
Viele Kinder und Jugendliche mit Migrations- und Fluchtgeschichte benötigen verlässliche Ansprechpersonen, die ihnen Orientierung geben und mit ihnen Perspektiven entwickeln. Die Lebensrealität dieser jungen Menschen ist oftmals geprägt von Lernschwierigkeiten in der Schule, Benachteiligungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie prekären Familien- und Wohnverhältnissen. Häufig kommen psychische Belastungen durch Kriegs- und Fluchterfahrungen hinzu. Die Jugendlichen profitieren besonders von den Gruppenangeboten der Jugendmigrationsdienste. Beim Lernen von und mit anderen Teilnehmenden fühlen sie sich akzeptiert und willkommen.

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(B) Für mAqom - Kirchenasyl
Kirchenasyl wird in aller Regel von einzelnen Gemeinden gewährt, um Abschiebungen ins Herkunftsland oder nach dem Dublin-Abkommen in ein anderes europäisches Land unter weit schlechteren Schutzbedingungen hinauszuzögern. Dies ist verbunden mit dem Ziel, dass staatliche Stellen noch einmal alle rechtlichen, sozialen und humanitären Gesichtspunkte, die gegen eine Abschiebung sprechen könnten, sorgfältig prüfen und die Betroffenen ihr Asylverfahren gegebenenfalls in Deutschland durchlaufen dürfen. Die aufgenommenen Menschen werden allen zuständigen staatlichen Behörden gemeldet. Da die aufgenommenen Menschen in der Zeit des Kirchenasyls keine öffentlichen Leistungen erhalten, übernimmt die aufnehmende Kirchengemeinde die Zuständigkeit sowohl für die Versorgung mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs als auch gegebenenfalls für Arztkosten.

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(C) Für Einzelfallhilfen für Flüchtlinge und Asylsuchende
Der im Grundgesetz verankerte Schutz der Familie gilt für alle Familien – auch und gerade, wenn sie zur Trennung gezwungen wurden. Bei der Flucht vor Krieg, Verfolgung und anderen Gefahren müssen die Menschen oft die vorübergehende Trennung der Familie in Kauf nehmen. Geschlossene Grenzen machen die Fluchtrouten immer gefährlicher, wie man am täglichen Sterben im Mittelmeer sehen kann. Oftmals macht sich nur ein Teil der Familie auf den Weg, in der Hoffnung, den anderen Teil irgendwann zu sich holen zu können. Auch durch den Krieg in der Ukraine wurden viele Familien getrennt.
Kirchliche und diakonische Beratungsstellen unterstützen Geflüchtete bei der Wiederherstellung der Familieneinheit, u. a. durch die Beteiligung an Kosten für Transfers, Visagebühren und DNA-Tests. Darüber hinaus begleiten die Beraterinnen und Berater geflüchtete Menschen im Asylverfahren, ermöglichen ihre anwaltliche Unterstützung und können in besonderen Notlagen aushelfen.

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24. Dezember 2025 / Heiliger Abend
Für Brot für die Welt (Diakonie Deutschland)
Das evangelische Entwicklungswerk „Brot für die Welt“ setzt sich zusammen mit seinen Partnerorganisationen überall auf der Welt gegen Hunger und Armut ein. Ein wichtiges Ziel von „Brot für die Welt“ ist aber auch, dass sich mehr Menschen mit Trinkwasser versorgen können. Fast 850 Millionen Menschen auf der Welt haben keinen Zugang zu Trinkwasser. Die Wasserknappheit trifft vor allem Länder des Globalen Südens. In ländlichen Regionen Afrikas, Asiens und Lateinamerikas muss das knappe Trinkwasser oft aus weit entfernten Quellen geholt werden. „Brot für die Welt“ unterstützt zum Beispiel Projekte zum Bau von Auffangbecken, Filteranlagen und Wasserleitungen. Partnerorganisationen wie zum Beispiel ARARIWA in Peru beraten Familienbetriebe, wie sie Dürren überstehen und die Wasserspeicherfähigkeit ihrer Böden verbessern. Sie schulen Kleinbauernfamilien, wie sie trotz Klimawandel ihre Ernten retten und erfolgreich Reis und Gemüse anbauen können.

© Kathrin Harms / Hermann Bredehorst / Brot für die Welt
4. Januar 2026 / 2. Sonntag nach Weihnachten
(A) Für den Fonds zur Förderung der Qualifizierung ehrenamtlicher Jugendlicher für die Arbeit von, mit und für Kinder(n) und Jugendliche(n) – JuLeiCa
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit in Kirchengemeinden, Dekanaten, Werken und Verbänden prägen das Bild einer jugendgerechten Kirche. Die bundesweit einheitliche Jugendleiter*innen-Card dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis. JuLeiCa-Kurse der Dekanatsjugendreferent*innen und der Jugendverbände behandeln pädagogische und psychologische Themen oder Fragen der Aufsichtspflicht. Spezifische kirchliche Inhalte sind beispielsweise die Gestaltung einer Andacht oder eines Jugendgottesdienstes, Einblicke in Jugendhilfestrukturen sowie religiöse Fragen von Kindern und Jugendlichen. Mit dieser Qualifizierungsmaßnahme sind die Teamer*innen gut gerüstet, um in ihrer Kirchengemeinde Jugend- und Konfi-Gruppen zu begleiten oder Freizeiten mitzuorganisieren. Die JuLeiCa ist drei Jahre gültig und wird durch Folgeschulungen verlängert. Sie wird durch die Bundesländer bezuschusst. Kirchliche und religionspädagogische Inhalte werden über diesen Fonds gefördert.

© Hannah Nelson
(B) Für mAqom - Kirchenasyl
Kirchenasyl wird in aller Regel von einzelnen Gemeinden gewährt, um Abschiebungen ins Herkunftsland oder nach dem Dublin-Abkommen in ein anderes europäisches Land unter weit schlechteren Schutzbedingungen hinauszuzögern. Dies ist verbunden mit dem Ziel, dass staatliche Stellen noch einmal alle rechtlichen, sozialen und humanitären Gesichtspunkte, die gegen eine Abschiebung sprechen könnten, sorgfältig prüfen und die Betroffenen ihr Asylverfahren gegebenenfalls in Deutschland durchlaufen dürfen. Das ist die Hoffnung, die mit einem Kirchenasyl verbunden ist, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Die aufgenommenen Menschen werden allen zuständigen staatlichen Behörden gemeldet. Sie werden begleitet, versorgt und erhalten meist die Möglichkeit die deutsche Sprache zu lernen. Da die aufgenommenen Menschen in der Zeit des Kirchenasyls keine öffentlichen Leistungen erhalten, übernimmt die aufnehmende Kirchengemeinde die Zuständigkeit sowohl für die Versorgung mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs als auch ggf. für Arztkosten. Für viele Schutzsuchende ist diese Zeit das erste Mal seit langem, an dem sie sich frei von der Angst der Verfolgung fühlen.#

Hasan Sharifi / fundus-medien.de
11. Januar 2026 / 1. Sonntag nach Epiphanias
Für die Arbeit der Diakonie Hessen
Die Kollekte ist für die Arbeit der Diakonie bestimmt und damit für Hilfe für Menschen in Not. Als Landesverband bildet die Diakonie Hessen – mit ihren zahlreichen sozialen Einrichtungen und Diensten – ein tragfähiges Netzwerk praktisch gelebter Nächstenliebe. Sie setzt sich auch auf politischer Ebene für benachteiligte Menschen ein und entwickelt gemeinsam mit anderen Lösungswege. Sie ist Impulsgeberin für wirkungsvolle Maßnahmen, zum Beispiel gegen Kinderarmut und Wohnungslosigkeit, und engagiert sich für die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte für die soziale Arbeit. Auch die vielen ehrenamtlich Engagierten in diakonischen Einrichtungen werden gezielt unterstützt und begleitet. In besonderen Krisensituationen sorgt die Diakonie Hessen dafür, dass Hilfestrukturen gesichert und ausgebaut werden, damit Menschen in akuter Not schnell erreicht werden können.

© Fundus, Peter Bongard

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