© fundus / Sandra Hirschke
Kollektenplan
veröffentlicht 11.09.2023
von Online-Redaktion der EKHN
Kollekten gehören zu jedem Gottesdienst. Sie zeigen Dankbarkeit gegenüber Gott und Solidarität mit Menschen. Die Kollektenordnung der EKHN regelt, wie Gemeinden mit Kollekten umgehen sollen. Der Zweck von Kollekten ist der Gemeinde jeweils bekannt zu geben.
Kollekten: Ein fester Bestandteil des Gottesdienstes
Spenden und Sammlungen gehören seit Alters her fest zum Gottesdienst der christlichen Gemeinde. Sie richten sich als Ausdruck des Dankes an Gott, nehmen aber gleichzeitig als Zeichen der Solidarität und vor allem der Nächstenliebe den Mitmenschen in den Blick.
In diesem Sinn sind Kollekten und Spenden ein fester Bestandteil auch unserer Gottesdienste heute. In diesem doppelten Sinn möge der Umgang mit den Pflichtkollekten und den Kollekten in Eigenverantwortung der Gemeinden im Rahmen der kirchlichen Vorgaben verantwortlich gestaltet werden.
Erhebung von Kollekten in der EKHN
Bei den Kollekten sieht die Kollektenordnung der EKHN vor:
- verbindliche Kollekten
- empfohlene Kollekten
- freigestellte Kollekten
Kollekten, deren Erhebung verbindlich für alle Kirchengemeinden vorgeschrieben ist, werden von der Kirchensynode für zwei Jahre festgelegt. Die Zweckbestimmung der Kollekte ist im jeweiligen Gottesdienst der Gemeinde mit einer entsprechenden Empfehlung bekannt zu geben. Darüber hinaus ist es sinnvoll, bereits vorher, z. B. im Gemeindebrief, auf die jeweilige Kollekte hinzuweisen. Hier bietet sich an, auf die angegebene Internet-Adresse der Kollektenempfänger hinzuweisen.
Fällt eine verbindliche Kollekte auf einen Tag, an dem mehrere Gottesdienste stattfinden, z. B. Heiligabend, sind alle Kollekteneinnahmen dieser Gottesdienste für den vorgegebenen Zweck abzuführen.
Im Regelfall enthält der Kollektenplan einen Kollektenempfänger. Die Kirchensynode hat aber die Möglichkeit, Wahlpflichtkollekten festzulegen. Diese Kollekten dienen dazu, möglichst viele Kollektenempfänger zu berücksichtigen und den Kirchenvorständen Wahlmöglichkeiten zu eröffnen. Die Kirchenvorstände müssen sich allerdings rechtzeitig entscheiden, welchen Kollektenempfänger sie berücksichtigen wollen. Selbstverständlich kann der im Rahmen der Wahlpflichtkollekte nicht berücksichtigte Kollektenempfänger vom Kirchenvorstand mit einer der freien Kollekten bedacht werden.
Hilfe und Erläuterung
Die gültige Handreichung zur Kollektenordnung und Kollektenverwaltungsordnung der EKHN soll Kirchenvorständen und denen, die für das Kollektenwesen in einer Gemeinde zuständig sind, bei ihrem Engagement helfen. Das Booklet informiert über die theologische Bedeutung der Kollekte, bestimmt die verschiedenen Kollektenarten und erläutert die gültige Kollektenordnung und Kollektenverwaltungsordnung der EKHN.