Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Erbe wehrt sich gegen Änderungen am "Danke"-Lied

veröffentlicht 04.09.2025

von Peter Bernecker

Im Interview mit evangelisch.de spricht Jörg Schneider, Sohn des Verfassers und Komponisten, über das beliebte Lied und den Urheberschutz.

Das Lied „Danke für diesen guten Morgen“ gehört zu den meistgesungenen geistlichen Liedern im deutschsprachigen Raum – in Gottesdiensten, Schulen und bei Festen. Verfasst wurde es 1961 vom Freiburger Theologen und Kirchenmusiker Martin Gotthard Schneider (1930–2017). Er reichte es beim Wettbewerb „Ein neues geistliches Lied“ ein – und gewann. Schon bald fand das Stück weite Verbreitung: Es wurde im evangelischen Gesangbuch (EG 334) aufgenommen und gilt bis heute als eines der bekanntesten Neuen Geistlichen Lieder.

Das Lied hat viele Menschen begleitet

Charakteristisch ist die schlichte, eingängige Melodie und der einfache Text, der alltägliche Dankbarkeit ausdrückt. Dadurch konnte das Lied Brücken schlagen zwischen traditioneller Kirchenmusik und moderner, lebensnaher Sprache. In den 1960er-Jahren wurde es sogar im Radio gespielt und auch außerhalb der Kirche populär.

Erbe: "Auch im Gottesdienst darf der Liedtext nicht ohne unsere Genehmigung verändert werden."

Im Interview mit evangelisch.de spricht einer der Erben, Jörg Schneider, über Kindheitserinnerungen, den Wunsch seines Vaters, dass das Lied unverändert bleiben soll. Schneider übernimmt heute die Rolle eines behutsamen Hüters: Er verteidigt das Recht des Urhebers, über sein Werk zu wachen – einschließlich eines urheberrechtlichen Schutzes, der bis über den Gottesdienst hinaus wirkt.

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