Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Blick auf Homberger (Efze) mit Kirche

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Im 16. Jahrhundert wurde in Homberger (Efze) entschieden, das die Reformation in der Landgrafschaft Hessen eingeführt wird
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Jubiläum 2026: Hessen feiert 500 Jahre Reformation

veröffentlicht 30.01.2026

von Rita Haering, Online-Redaktion der EKHN

Wer heute durch Hessen reist, begegnet einer lebendigen evangelischen Tradition. Doch warum ist das so? Die Antwort führt zurück ins 16. Jahrhundert: zu einem entschlossenen Landgrafen, mutigen Reformatoren und einer Synode, die Geschichte schrieb. 500 Jahre später feiern die Kirchen in Hessen dieses Erbe mit einem Jubiläumsjahr.

Evangelische Kirchen, Gottesdienste, Feste und kulturelle Veranstaltungen künden von einer tief verwurzelten protestantischen Tradition in Hessen. Der Grund dafür liegt 500 Jahre zurück, in einer Zeit, in der Fürsten darüber entschieden, ob in ihrem Gebiet die Reformation eingeführt werden sollte oder ob alles beim katholischen Glauben blieb.

In Hessen war es Landgraf Philipp der Großmütige, der die reformatorischen Ideen aufgriff und ihre Bedeutung für Kirche und Gesellschaft erkannte. Im Oktober 1526 berief er in Homberg (Efze) eine Landessynode ein, um gemeinsam mit den Verantwortungsträgern seiner Zeit über die Zukunft des Glaubens zu beraten. In der Stadtkirche St. Marien fiel schließlich eine Entscheidung, die Geschichte schrieb: Die Einführung der Reformation in der Landgrafschaft Hessen.

Anlässlich dieses Ereignisses stellt der Tourismusservice Rotkäppchenland e.V. mit vielen Kooperationspartnern unter dem Motto "Reformation - Transformation 1526-2026: Begegnen. Gestalten. Erneuern." eine umfangreiche Informations- und Veranstaltungs-Website bereit.

Jubiläumsjahr 2026 mit Veranstaltungen von Februar bis Oktober

500 Jahre später erinnern auch die evangelischen Kirchen in Hessen an diesen historischen Wendepunkt. Das Jahr 2026 wird zum großen Jubiläumsjahr mit Veranstaltungen von Februar bis Oktober. Dazu gehören ein Festakt am 21. Februar in Homberg (Efze), Ausstellungen, Gottesdienste, Stadtführungen, Vorträge, Konzerte und Kabarett.

Jubiläumsmagazin mit Hintergründen und Denkanstößen

Die Publikation „500 Jahre Reformation in Hessen – Homberger Synode 1526: Jubiläumsmagazin“ bietet fundierte Einblicke in die historischen Ereignisse, erinnert an fast vergessene Reformatoren und zeigt, welche Folgen die Einführung der Reformation für Hessen hatte. Namhafte Autor:innen wie Beate Hofmann, Bischöfin der Evangelischen Kirche von Kurhessen‑Waldeck, beleuchten die Bedeutung der Homberger Synode und geben Impulse für Gegenwart und Zukunft.

Hintergrund: Einführung der Reformation in Hessen

Im 16. Jahrhundert endete in Europa das Mittelalter und die Neuzeit war unter anderem mit der Entdeckung Amerikas bereits angebrochen. Technische Erfindungen wie der Buchdruck ermöglichten eine rasche Verbreitung der Gedanken des Reformators Martin Luthers. Im hessischen Raum tauchten 1520 die ersten evangelischen Prediger in Frankfurt am Main auf. Die Ideen der Reformatoren Martin Luther, Huldrych Zwingli und Martin Bucer erreichten auch den damaligen hessischen Landesherrn "Philipp den Großmütigen", der sich 1524 für den evangelischen Glauben entschieden hatte. Er griff die reformatorischen Gedanken auf und nutzte sie als Wertmaßstab für politische Entscheidungen. Mit seinem Übertritt zum evangelischen Glauben duldete und förderte Philipp von Hessen schließlich evangelische Prediger in seinem Territorium. Öffentlich erscheint Philipp als bekennender Lutheraner erstmals im August 1526 beim Reichstag in Speyer zusammen mit Kurfürst Johann von Sachsen, der zu den ersten fürstlichen Anhängern Luthers gehört. 

Breite Zustimmung in Homberg (Efze) für Durchführung der Reformation

Der hessische Landgraf rief im Oktober 1526 in Homberg (Efze) eine Landessynode ein. Die Homberger Synode legte die Grundlage für die Entstehung einer eigenständigen hessischen Landeskirche, aus deren Tradition später die heutige EKKW und EKHN hervorgingen.

Während der damaligen Synode stellte der südfranzösische Franziskanermönch Franz Lambert von Avignon Thesen zur Durchführung der Reformation in Hessen vor, übersetzt von Adam Krafft. Die Stände setzten sich aus der katholischen Geistlichkeit, dem Klerus, sowie aus der Ritterschaft und Vertretern der Städte zusammen. Die Anwesenden stimmten ihm mit Ausnahme zweier Kritiker zu. Im Anschluss an die Synode wurden die Beschlüsse in der Schrift "Reformatio Ecclesiarum Hassiae" (Reformation der Kirche Hessens) zusammengefasst. Diese sah einen Kirchenaufbau auf der Grundlage selbständiger Gemeinden vor. Das Werk orientierte sich an den Vorstellungen der Schweizer und Oberdeutschen Reformatoren.

Martin Luther äußerte sich kritisch

Der vom Landgrafen um Rat gefragte Martin Luther verwarf diese Kirchenordnung jedoch als einen "Hauffen Gesetze". Er empfahl dem Landgrafen, die Reformation als lebendigen Prozess zu gestalten und dazu geeignete, dem Evangelium verpflichtete Prediger zu bestellen.

Deshalb übernahm Philipp von Hessen das kursächsische Modell der landesherrlichen "Visitation". Damit hatte das letzte Wort in Glaubensangelegenheiten nicht mehr der Papst im fernen Rom, sondern Landgraf Philipp.

Visitation sollte Qualität der reformatorischen Lehre in den Gemeinden sichern

Viele Pfarrer und Gemeinden standen der Reformationsbewegung unsicher gegenüber. Es herrschten noch viele Missstände. Pfarrer waren schlecht ausgebildet oder verschwendeten Kirchengelder. Landgraf Philipp setzte Visitatoren ein, die durch Hessen reisten und den Zustand der Gemeinden überprüften. Sie kontrollierten die Verbreitung der protestantischen Lehre, die Verwaltung der Sakramente, wie Taufe und Abendmahl, sowie den Lebenswandel der Pfarrer. Außerdem regelten sie die finanziellen Angelegenheiten der Pfarreinkünfte, der Baulasten und Schulen. Die Visitatoren verzeichneten auch das Kirchengut, entließen untaugliche Pfarrer und regelten die Versorgung für "altgläubige" katholische Geistliche, die vom Dienst enthoben wurden. Der erste "Visitator", der die hessische Bevölkerung reformierte, war Adam Krafft. 1531 bekam er Verstärkung: Mehrere Superintendenten wurden berufen und übernahmen die Aufsicht über die Pfarrer eines Bezirks.

So änderte sich das religiöse Leben der hessischen Bewohnerinnen und Bewohner:

  • Ungewöhnlich toleranter Kurs in Glaubensfragen
    Der zum protestantischen Glauben übergetretene Landgraf schrieb die Konfession seiner Untertanen vor. Wer dennoch nicht der evangelischen Glaubensrichtung oder einer anderen Religion angehörte, konnte dies ohne Gefahr für sein Leben tun. Die jüdische Bevölkerung tolerierte Philipp in Hessen, auch die Täufer ließ er am Leben, verwies sie aber des Landes. Landgraf Philipp lehnte es im Gegensatz zu anderen Herrschern ab, einen Menschen wegen seines Glaubens zu töten.
  • Der Papst verlor an Bedeutung für die Gläubigen
    Die reformierten Christen waren nicht mehr darauf angewiesen, was der Papst in Glaubensangelegenheiten sagte. Sie konnten die Bibel, die nun in die deutsche Sprache übersetzt wurde, selbst lesen und sich ihr eigenes Bild machen.
  • Gottesdienstbesucher konnten die Predigt verstehen
    Im Gottesdienst sprach der Pfarrer deutsch und nicht mehr lateinisch, so dass die Besucher die Predigt auch verstehen konnten. Während des Abendmahls erhielten alle Gläubigen den Abendmahlskelch, nicht nur der Pfarrer.
    Allerdings lief der Gottesdienst in den hessischen Dörfern und Städten unterschiedlich ab. Die Pfarrer richteten sich dabei nach verschiedenen Gottesdienst-Ordnungen. Philipp erlaubte die unterschiedlichen evangelischen Strömungen in seinem Land, die sächsische um Luther und Melanchthon sowie die Schweizer und Oberdeutsche um Martin Bucer und Huldrych Zwingli. Philipp versuchte, sie zu vereinigen und hegte lange die Hoffnung, dass es zu einer Verständigung komme.
  • Kein Geld mehr für erhoffte Sünden-Vergebung
    Die evangelischen Hessen zahlten keine Ablassbriefe mehr, um sich von ihren Sünden und ihrer Schuld freizukaufen. Sie konnten nun allein durch ihren Glauben die Gnade Gottes erlangen.
  • Geistliche dürfen heiraten, die Klöster werden verlassen
    Mönche und Nonnen durften ihre Klöster verlassen und konnten heiraten.
  • Geistliche Gerichtsbarkeit in Hessen
    Die geistliche Gerichtsbarkeit, die bisher beim Erzbischof von Mainz lag, fiel 1528 an Philipp. Daher durfte kein Hesse mehr vor einem fremden Gericht verklagt werden.
  • Bessere Bildung und medizinische Versorgung
    1527 wurde die erste protestantische Universität der Welt gegründet, die Philipps-Universität Marburg. Um arme Studierende zu fördern, entstand die Hessische Stipendiatenanstalt in Marburg. Zudem wurde der Konfirmierendenunterricht eingeführt, in dem viele der damaligen Mädchen und Jungen lesen und schreiben lernten. Außerdem wurden mehrere Hospitäler gegründet.

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