Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Eine evangelische Pfarrerin am Grab zwischen vielen Grabsteinen. Ein Mann steht im Vordergrund

Peter Bongard / fundus.media

Was hat der Mensch erlebt, der bestattet wird? Was waren seine Träume? Wie hat die Hinterbliebenen geprägt? Durch ein Trauergespräch erfährt eine evangelische Pfarrerin oder ein Pfarrer mehr darüber und kann die Antworten in eine Hoffnung schenkende Bestattung evangelischer Prägung einbinden.
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Bestattung planen: Checkliste für den Todesfall

veröffentlicht 22.11.2025

von Konrad Waßmann, Matthias Pape, Hans Genthe

Ein Todesfall trifft Angehörige oft völlig unerwartet – und neben der Trauer müssen plötzlich viele organisatorische Entscheidungen getroffen werden. Diese Checkliste zur Bestattung hilft, in der schweren Zeit den Überblick zu behalten und Schritt für Schritt die wichtigsten Aufgaben zu erledigen.

Wenn ein Angehöriger stirbt, ist dies eine besondere Erfahrung für die Hinterbliebenen. Gerade in der Zeit der Trauer ist es für viele Angehörige eine besondere Belastung, sich mit organisatorischen Pflichten auseinander zu setzen. Denn bei einem Todesfall ist an vieles zu denken, von bürokratischen Dingen bis zu Fragen der Bestattung. Deshalb soll die folgende Aufstellung möglichst unkompliziert dabei helfen, bei einem Todesfall die Übersicht zu behalten und die richtigen Schritte einzuleiten.

Direkt nach Eintritt des Todes

Arzt oder Notruf rufen:

  • Der Arzt wird einen Totenschein ausstellen.

Kontakt zu Angehörigen:

  • Mit den Angehörigen in Verbindung setzen, um in der schwierigen Situation nicht alleine zu sein. Es ist sinnvoll, Hilfe innerhalb der Familie zu suchen, um seelische und organisatorische Unterstützung zu erhalten. Falls keine Familie oder Freunde zum Reden vorhanden sind, bietet die Telefonseelsorge Hilfe: Tel. 0800 / 111 0 111.

Aussegnung:

  • Soll die verstorbene Person ausgesegnet werden, kann der Pfarrer oder die Pfarrerin kontaktiert werden. Die Aussegnung ist eine Andacht kurz nach dem Tod, bei der der Verstorbene noch einmal gesegnet wird.

Bestattung in die Wege leiten und Sonderurlaub beantragen

Bestattungsunternehmen anrufen

  • Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten bereits Vorsorge bei einem Bestattungsunternehmen getroffen, sollte dieses zuerst kontaktiert werden.
  • Das Bestattungsunternehmen kann viele, vor allem bürokratische, Aufgaben übernehmen. (Je nach Bestatter kann es zu Abweichungen kommen.) Mit dem Bestattungsunternehmen sollte abgesprochen werden, was es leisten kann und zu welchem Preis.
  • Empfehlenswert ist es, bei verschiedenen Bestattungsunternehmen anzurufen und sich mehrere Angebote machen lassen.
  • Der Leichnam muss innerhalb von 36 Stunden von Zuhause oder aus dem Heim, Krankenhaus etc. abgeholt werden (Ausnahmen: Thüringen 48 Stunden, Sachsen und Brandenburg 24 Stunden). Diese Fristen sind Teil der jeweiligen Bestattungsgesetze der Bundesländer und können sich unterscheiden.

Sonderurlaub beantragen:

  • Bei einem Todesfall ist es möglich, Sonderurlaub beim Arbeitgeber zu beantragen.

Dokumente, Anträge, Online-Präsenzen

Dokumente besorgen:
Folgende Dokumente werden benötigt (und sollten ggf. dem Bestatter zur Verfügung gestellt werden):

  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
  • Personalausweis der verstorbenen Person,
  • Wenn verheiratet: Heiratsurkunde der verstorbenen Person,
  • Wenn verwitwet: Sterbeurkunde Partner,
  • Wenn geschieden: Scheidungsurkunde.

Todesfall melden bei:

  • Standesamt: Sterbeurkunde wird ausgestellt,
  • Lebensversicherung und Sterbegeldversicherung informieren,
  • Unfall- und Krankenversicherung,
  • Rentenversicherung,
  • Sozialamt, Versorgungsamt,
  • Finanzamt,
  • Arbeitgeber,
  • Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung, etc. und Ansprüche geltend machen.

Bank

  • Sind Vollmachten hinterlegt?
  • Konten räumen und schließen,
  • Daueraufträge stoppen,
  • Evtl. Mietvertrag der Wohnung des Verstorbenen kündigen,
  • Auto (und Anhänger) ab- bzw. ummelden.

Verträge kündigen:

  • Telefon/ Handy,
  • Internet,
  • GEZ und privates Fernsehen.

Social Media: digitales Erbe 

  • Abonnements kündigen (Zeitung, Apps, Lieferservice, etc.),
  • Hinweis: Bei den meisten Ämtern und Einrichtungen muss ein Erbschein, der beim Amtsgericht beantragt werden kann, oder das Testament mit Eröffnungsprotokoll vorlegt werden.

Bestattung planen

Wünsche der / der Verstorbenen berücksichtigen:

  • Viele Verstorbene haben im Vorfeld Wünsche zu ihrer Bestattung geäußert. Wenn keine Wünsche bekannt sind, kann im Umfeld des Testaments nachgeschaut werden - oder an anderen Stellen, an denen der Verstorbene wichtige Dokumente aufbewahrt hat. Möglicherweise existiert dort ein Schreiben mit Wünschen.

Ort der Bestattung festlegen

  • Soll die verstorbene Person an einem anderen Ort bestattet werden? Sofern eine Pfarrperson gefunden wird, welche die Beerdigung auch außerhalb des gemeindeeigenen Friedhofes übernimmt, ist das kein Problem. Der Leichnam wird vom Bestatter bei Bedarf auch über mehrere 100 Kilometer transportiert.

Mit dem Bestattungsunternehmen klären:

  • Soll eine Aufbahrung organisiert werden? Bestattungsunternehmen bieten die Aufbahrung meist gerne an. Der Wunsch sollte rechtzeitig mitgeteilt werden.
  • Mit dem Bestattungsunternehmen sollte ein Termin für die Bestattung ausgemacht werden. Bei einer Erdbestattung muss der Verstorbene spätestens nach vier Werktagen (Hessen) bzw. sieben Tagen (RLP) begraben werden. Bei einer Urnenbestattung gelten die gleichen Zeiträume für die Einäscherung. Danach kann die Urne, je nach Bundesland, auch länger aufbewahrt werden. Neue Bestattungsformen sind vor allem in Rheinland-Pfalz möglich.
  • Beim Bestatter kannst du einen Sarg oder eine Urne auswählen. Ein Sarg ist ab 300€ zu haben – nach oben gibt es keine Grenzen. Urnen gibt es ab ca. 100€, besonders günstige Modelle auch ab 50€. Bei einer Urnenbestattung wird außerdem noch ein Sarg für die Kremation benötigt, der etwa 200€ kostet. 

Mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer klären:

  • Im Normalfall kontaktiert der Bestatter die Pfarrperson, die sich anschließend bei den Hinterbliebenen meldet. Im ländlichen Raum ist es manchmal so, dass die Angehörigen auch direkt die Pfarrerin oder den Pfarrer kontaktieren. Der Weg über den Bestatter funktioniert aber auf jeden Fall.
  • Mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sollte ein Trauergespräch vereinbart werden. Vorschläge für den Ablauf einer Trauerfeier evangelischer Prägung können geäußert werden. In diesem Gespräch sollte auch über die verstorbene Person gesprochen werden, damit die Pfarrperson eine persönliche Ansprache halten kann:
    • Welches waren die wichtigsten Ereignisse im Leben der verstorbenen Person?
    • Wann war er oder sie am glücklichsten?
    • Was hat sie oder er besonders gerne gemacht?
    • Was hat sie oder er den Menschen in seinem Umfeld mit auf den Weg gegeben?
    • Welche Erfolge haben der verstorbenen Person viel bedeutet?
  • Welche Lieder aus dem Evangelischen Gesangbuch werden gewünscht?
  • Manchmal wünschen die engsten Angehörigen, dass die eigentliche Bestattung im Familienkreis stattfindet. Wenn jedoch zu erwarten ist, dass viele Menschen der verstorbenen Person die letzte Ehre erweisen möchten, kann eine Trauerfeier oder ein Trauergottesdienst in der Kirche organisiert werden. Die Gestaltung sollte mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin besprochen werden, damit die Wünsche der Familie und die Abläufe der Zeremonie in Einklang gebracht werden.

Aktuelle Lage berücksichtigen:

  • Je nach Lage können besondere Hinweise oder Empfehlungen von Bund, Land oder der EKHN gelten – etwa bei Katastrophenwarnungen oder besonderen Hygieneregelungen. Dabei sollte auch an Menschen mit erhöhtem Risiko, zum Beispiel durch Vorerkrankungen, gedacht werden.

Entscheidung für die letzte Ruhestätte:

  • Erdbestattung:
    • Gibt es ein Familiengrab? Wie lange gilt der Vertrag und muss er verlängert werden?
    • Auf dem Friedhof ein neues Grab aussuchen:
    • Reihengrab: Einzelgrab, das nicht ausgesucht werden kann, was den Preis niedrig hält.
    • Wahlgrab: Es wird oft als Familiengrab genutzt, da bis zu vier Personen darin bestattet werden können.
  • Feuer- oder Urnenbestattung: 
    • Die Einäscherung erfordert nur ein kleines Urnengrab bzw. weniger Platz im Familiengrab. Die Asche des Verstorbenen kann auch in einer Urnenwand beigesetzt werden. Bei der Planung sollten die Wartezeiten für eine Einäscherung beachtet werden. Die Urnenbeisetzung wird auf Wunsch von der Pfarrerin oder dem Pfarrer begleitet.
  • Gestaltung der Ruhestätte:
    • Grabschmuck bestellen beim Floristen,
    • Grabpflege: Die Grabpflege kann auch selbst übernommen werden. Es empfiehlt sich, dem Friedhofsgärtner die erstmalige Gestaltung zu überlassen, da so keine größeren Steine oder anderes Material selbst beschafft und zum Grab transportiert werden müssen.
    • Der Friedhofsgärtner kann die Grabpflege übernehmen. Das schlägt mit mindestens mehreren Tausend Euro für die Nutzungsdauer von 25 Jahren zu Buche. Der Preis hängt von Größe des Grabs und Stadt bzw. Ort ab.
  • Friedwald/ Ruheforst/ Urnenwald:
    • Wald, in dem bestattet werden kann. Es können keine Gräber angelegt werden, lediglich eine Plakette wird am Baum befestigt. Hier besteht die Möglichkeit einer christlichen Trauerfeier in Begleitung einer Pfarrperson. 
  • Seebestattung:
    • Die wasserlösliche Urne wird vom Kapitän an einem Seil versenkt. Die Angehörigen können der Zeremonie beiwohnen. Auf Anfrage kann eine Pfarrerin oder ein Pfarrer die Zeremonie begleiten
  • Zu Hause, im Garten oder im Fluss:
    • In Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit, die Urne zu Hause aufzubewahren oder die Asche im heimischen Garten zu verstreuen. Das Bestatten der Totenasche in Rhein, Mosel, Saar und Lahn ist ebenso gestattet wie das Weiterverarbeiten der Asche etwa zu einem künstlichen Diamanten. Falls eine dieser alternativen Bestattungsformen ins Auge gefasst wird, sollte zuvor im Trauergespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer thematisiert werden.

Informieren über den Todesfall

  • Soll eine Traueranzeige in der Zeitung veröffentlicht werden? Die Preise liegen bei 200-6000 Euro, je nach Zeitung. Spätestens am Vormittag des Vortags muss die Anzeige eingereicht werden.
  • Um den ganzen Bekanntenkreis zu informieren, werden oft Trauerkarten verschickt. Beim Bestatter sowie im Internet lassen sich Anregungen und Vorlagen für solche Karten finden.
  • Es gibt die Möglichkeit, der verstorbenen Person online mit Geschichten und Bilder zu gedenken. Ein digitaler Nachruf lässt sich beispielsweise auf www.gedenkenswert.de veröffentlichen. 
  • Spätestens jetzt ist es wichtig, die Termine des verstorbenen Angehörigen abzusagen.

Finanzielles

  • Die Kosten einer Bestattung hängen stark davon ab, wie groß und aufwändig die Bestattung sein soll und wo sie stattfindet. Grundsätzlich sind Urnenbestattungen etwas günstiger als Erdbestattungen.
  • Hat die verstorbene Person keine finanziellen Vorsorge getroffen und sind die verantwortlichen Angehörigen nicht in der Lage, die Bestattungskosten zu tragen, kann beim Sozialamt ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 74 des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII). Das Sozialamt übernimmt in diesem Fall die Kosten für eine einfache, aber würdige Bestattung, bei der nur die notwendigen Leistungen finanziert werden.
    Dabei sollen die Wünsche der verstorbenen Person zur Bestattungsform berücksichtigt werden, solange dadurch keine erheblichen Mehrkosten entstehen.

Beerdigungscafé planen: 

  • Soll nach der Bestattung noch zu einem Zusammensein eingeladen werden? 
  • Wohin sollte eingeladen werden? Restaurant, Zuhause, Veranstaltungssaal? Es sollte daran gedacht werden, die entsprechenden Räumlichkeiten zu reservieren.
  • Die Verpflegung lässt sich gut vorbestellen, beispielsweise beim Caterer (z.B.: Kuchen, traditionell Streuselkuchen). Um selbst zu kochen, wird wahrscheinlich keine Zeit sein. 
  • Bei Bedarf Getränke besorgen (Wasser, Café, Saft, ggf. Wein).
  • Deko: Servietten, Tischdecke, Pflanzen etc.

Nach der Bestattung

  • Erbe
    Das Erbe kann eine rechtlich schwierige Angelegenheit werden. Deshalb empfiehlt es sich, gerade bei mehreren Erben einen Notar einzuschalten. Soll ein Notar beauftragt werden, benötigt dieser die relevanten Unterlagen wie Totenschein und Testament. Das Testament muss beim Nachlassgericht eingereicht werden, sofern es dort nicht bereits hinterlegt ist. Das Gericht eröffnet das Testament und erstellt ein Eröffnungsprotokoll, mit dem die Erben über den Inhalt informiert werden.

    Um gegenüber Banken, Versicherungen oder Behörden als Erbe auftreten zu können, ist in der Regel ein Erbschein erforderlich. Dieser wird auf Antrag vom Nachlassgericht ausgestellt. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag kann den Erbschein ersetzen, wenn die Erbfolge eindeutig ist.

    Im Internet gibt es zahlreiche Informationsangebote, die über das Erbrecht informieren und weiterhelfen können.
  • Grabstein bestellen:
    Für einen Grabstein muss ein Steinmetz beauftragt werden. Da die Wartezeiten für einen Grabstein sehr lange sein können, ist es sinnvoll, den Grabstein so früh wie möglich in Auftrag zu geben. Der Grabstein kann erst ca. ein halbes bis ganzes Jahr nach der Beerdigung aufgestellt werden.
  • „Sterbevierteljahr“:
    Für den Ehepartner des Verstorbenen ist es möglich, drei Monate lang die Rente des Verstorbenen zu beziehen. Das kann nach der außerplanmäßigen finanziellen Belastung durch die Beerdigung sehr hilfreich sein.
Grab mit zu einem kleinen Hügel mit aufgehäufelter Erde, über der Blumen liegen

© Reimphoto_GettyImages

Auch die Zeit nach einer Beerdigung ist für nahestehende Menschen von besonderer Bedeutung - Phasen intensiver Trauer können sich mit neuen Perspektiven abwechseln

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