Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Menschen machen Rockmusik auf einer Bühne.

Jo Jo auf Unsplash

Wer öffentlich Musik macht, muss bestehende Nutzungsrechte beachten.

Rechteinhaber Musikstücke

veröffentlicht 22.01.2026

von Peter Bernecker (update)

Die Nutzung von GEMA geschützten Musikinhalten auf Gemeindeseiten, auf YouTube oder Facebook ist möglich und seitens der durch Verträge mit der EKD geregelt.

Bis zum 31. Dezember 2026 ist die zeitgleiche und die zeitversetzte Wiedergabe von Musikwerken in Onlinegottesdiensten und -Andachten auf Gemeindewebseiten möglich, ohne dass es einer individuellen Lizenzierung bei der GEMA bedarf.

Vorsicht: Eine Einzelprüfung der Nutzung bei der GEMA ist ggf. nötig, da nicht jede Musik in Deutschland durch die GEMA vertreten wird.

Die Prüfung, ob ein Lied GEMA Werk ist, ist über diesen Link feststellbar: 
https://online.gema.de/werke/search.faces

Die bisherige Regelung zur Nutzung von Noten & Liedtexten der VG Musikedition in Livestreams & Onlinevideos ist zum 31.12.2025 ausgelaufen

Videos aus der Vergangenheit, die derartige Liedtexte oder Noten enthalten, müssen daher bis 31.12.2025 offline genommen werden, bzw. die Liedtexte und Noten müssen aus den Videos entfernt werden.

Die Einblendung von Noten oder Liedtexten bei Onlinegottesdiensten ab 1.1.2026 ist ohne individuelle Genehmigung der VG Musikedition nicht mehr möglich.

Profitipps zur Weihnachtsfeier: Musik nutzen ohne GEMA-Ärger

Um externe Video-Inhalte wie Vimeo anzuzeigen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Social Media

Das könnte dich auch interessieren

Mehr Artikel anzeigen
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Aktuelle Nachrichten, geistliche Impulse

Bleiben Sie digital mit uns in Kontakt und wählen Sie aus, welche Themen Sie interessieren.

Newsletter entdecken