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21 Jahre nach EKHN-Entscheidung: Vatikan erlaubt Segnung homosexueller Paare
veröffentlicht 20.12.2023
von epd/red
Papst Franziskus hat ein Schreiben gebilligt, wonach die Möglichkeit eingeräumt wird, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen. Bereits 2013 wurde in der EKHN die Segnung homosexueller Paare ermöglicht.
Der Vatikan hat die Möglichkeit eingeräumt, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen. Das geht aus der Erklärung «Fiducia supplicans» hervor, einem Schreiben über die pastorale Bedeutung von Segnungen, die das vatikanische Dikasterium für die Glaubenslehre am Montag veröffentlicht hat. Papst Franziskus hat den Text vor Veröffentlichung gebilligt.
Segnung soll nicht mit Ehesakrament verwechselt werden
In dem Schreiben ist die Rede von der Segnung von «Paaren in irregulären Situationen» und von «gleichgeschlechtlichen Paaren». Die Form des Segens dürfe jedoch «von den kirchlichen Autoritäten nicht rituell festgelegt werden, um keine Verwechslung mit dem dem Ehesakrament eigenen Segen hervorzurufen». Diese Paare könnten somit gesegnet werden, ohne dass ihr Status offiziell gültig gemacht werde und ohne «die beständige Lehre der Kirche über die Ehe in irgendeiner Weise zu verändern».
Klassisches Verständnis von Segnungen soll erweitert werden
Das Dikasterium für die Glaubenslehre betont in seiner Einleitung, dass das Schreiben dazu diene, das klassische Verständnis von Segnungen zu erweitern und zu bereichern. «Diese theologische Reflexion, die sich auf die pastorale Vision von Papst Franziskus stützt, beinhaltet eine wirkliche Weiterentwicklung über das hinaus, was vom Lehramt und in den offiziellen Texten der Kirche über die Segnungen gesagt wurde.»
EKHN: Segnungen seit 2002 und Trauungen seit 2019 für gleichgeschlechtliche Paare möglich
Bereits seit 2002 waren Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) offiziell möglich. Für die Segnungen in der Kirche für Homo-Paare gab es in der EKHN-Synode nach einer theologischen Diskussion auf breiter Ebene seit den 90er Jahren eine große Mehrheit. Seit dem 1. Januar 2019 heißen in der EKHN die Gottesdienste anlässlich einer Eheschließung von gleichgeschlechtlichen Paaren auch ganz offiziell „Trauungen”.
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