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Abfindung & Kirchensteuer: So können Sie Ihre Steuerlast reduzieren – ohne aus der Kirche auszutreten
veröffentlicht 04.12.2025
von Kanert, Trinkaus, Gleichmann
Wenn eine Kündigung droht: Keine Angst vor hoher Kirchensteuer auf die Abfindung.
Ein Arbeitsplatzverlust oder ein Kündigungsverfahren sind nicht nur emotional belastend, sondern können auch steuerlich eine Herausforderung sein, insbesondere wenn eine Abfindung im Spiel ist. Viele denken dann: „Ich trete am besten aus der Kirche aus, um die Kirchensteuer zu vermeiden.“ Aber das ist nicht unbedingt sinnvoll oder notwendig, da die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ihren Mitgliedern einen Teilerlass von 50 % der Kirchensteuer anbietet, die auf eine Abfindungszahlung entfällt.
Schritt-für-Schritt: So stellen Sie den Antrag bei der EKHN
Das Verfahren ist unkompliziert, wir bitten Sie nur folgende vier Punkte zu beachten:
- Formlosen Antrag stellen
Schreiben Sie einfach eine E-Mail an: kirchensteuer@ekhn.de
oder senden Sie den Antrag an die Postadresse:
Kirchenverwaltung EKHN, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt - Einkommensteuerbescheid mitschicken
Fügen Sie eine Kopie (Scan reicht) des vollständigen Einkommensteuerbescheids bei – nicht nur die Seite mit der Kirchensteuerfestsetzung, weil die EKHN alle relevanten Informationen benötigt. - Frist beachten
Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Bekanntgabe des Einkommensteuer-bescheides bei der Kirchenverwaltung gestellt werden. - Vorab-Zusage möglich
Sobald Sie den Einkommensteuerbescheid bei der Kirchenverwaltung eingereicht haben, wird der Erlassbetrag berechnet.
Warum Sie nicht allein sind — und wer Ihnen hilft
Seelsorgerisch & menschlich: Arbeitsplatzwechsel oder -verluste haben nicht in erster Linie steuerliche Folgen, sondern lösen vor allem Ängste und Unsicherheiten aus. Die Kirche bietet Ihnen daher seelsorgerische Unterstützung an:
Beratung rund um das Thema Kirchensteuer:
Fachlich & professionell: Für Fragen zur Kirchensteuer stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Ansprechpartnerinnen bei Fragen zum Erlass:
Frau Trinkaus (A–M) unter 06151 405-352,
Frau Losa (N–Z) unter 06151 405-353
Allgemeine steuerrechtliche Fragen:
Kirchensteuer-Telefon der EKHN: 0800 / 713 713 7
(kostenfrei, Montag–Freitag, 9–18 Uhr)
Fazit: Bleiben Sie Mitglied – und nutzen Sie die Hilfe der Kirche
Es ist nicht nötig, aus der Kirche auszutreten, um Ihre Steuerbelastung bei einer Abfindung zu senken.
Stattdessen bietet die EKHN einen schnellen, unkomplizierten und verlässlichen Weg, Ihre Kirchensteuerlast spürbar zu verringern – mit einem Antrag, ohne bürokratischen Ballast.
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