Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
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Kirchensteuer bei Abfindungen: Entlastung möglich

veröffentlicht 23.12.2025

von Peter Bernecker

Die EKHN erlässt bei Abfindungszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen 50 % der Kirchensteuer – ein wichtiges Angebot, über das Hauptamtliche Betroffene gezielt informieren und unterstützen können.

Ein Arbeitsplatzverlust oder ein laufendes Kündigungsverfahren ist für Betroffene häufig auch mit finanziellen und steuerlichen Fragen verbunden, insbesondere bei Abfindungszahlungen. In dieser Situation erwägen manche Mitglieder einen Kirchenaustritt, um die Kirchensteuer zu vermeiden. Dabei ist vielen nicht bekannt, dass die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) unter bestimmten Voraussetzungen einen Teilerlass von 50 % der Kirchensteuer auf Abfindungszahlungen ermöglicht. Dieses Angebot kann eine wichtige Entlastung darstellen und sollte aktiv kommuniziert werden.

Hauptamtliche Mitarbeitende, die in Gemeinden, Einrichtungen oder Beratungszusammenhängen tätig sind, können hier aktiv informieren und unterstützen.

Wann ist Handeln besonders wichtig?

  • Bei angekündigten Betriebsschließungen

  • Bei Massenentlassungen

  • Wenn Abfindungszahlungen bekannt werden

In diesen Fällen ist es sinnvoll, frühzeitig auf Betriebe, Betriebsräte und Personalräte zuzugehen und auf die Möglichkeit des Steuererlasses hinzuweisen.


Materialien zur Weitergabe (DOWNLOAD)

Bei Fragen berät die Kirchensteuerstelle der EKHN vertraulich und kompetent:

Fachlich & professionell: Für Fragen zur Kirchensteuer stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Ansprechpartnerinnen bei Fragen zum Erlass:
Frau Trinkaus (A–M) unter 06151 405-352,
Frau Losa (N–Z) unter 06151 405-353

Allgemeine steuerrechtliche Fragen:
Kirchensteuer-Telefon der EKHN: 0800 / 713 713 7
(kostenfrei, Montag–Freitag, 9–18 Uhr)

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