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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
veröffentlicht 06.10.2023
von Hans Genthe/Multimediaredaktion
Es lohnt sich, rechtzeitig vorzusorgen. Das betrifft auch Fragen der medizinischen Leistungen in der letzten Lebensphase, sowie Menschen mit rechtlichen Befugnissen auszustatten.
Patientenverfügung
Umfang der ärztlichen Behandlung frühzeitig festlegen
Viele Menschen machen sich Sorgen über die letzte Phase ihres Lebens. Sie fragen sich: Wie wird es mit mir zu Ende gehen? Werde ich unerträgliche Schmerzen haben? Nur noch ohne Bewusstsein vor mich hindämmern? Wann sollen die Geräte der Intensivmedizin abgeschaltet werden? Das wäre dann der richtige Moment, nur noch palliativ zu versorgen. Palliativmedizin bedeutet: es geht nicht mehr um Heilung mit allen Mitteln, sondern darum Schmerzen zu lindern und in einem positiven Umfeld seine letzte Lebenszeit zu verbringen, beispielsweise in einem Hospiz.
Mit Hilfe einer Patientenverfügung kannsr du schon jetzt die Anwendung medizinischer Verfahren und damit den Verlauf der letzten Lebensphase bestimmen.
Vorsorgevollmacht
EIne Vertrauensperson selbst auswählen
Mit einer Vorsorgevollmacht kannst du eine oder mehrere Personen beauftragen, deine rechtlichen Belange zu regeln, wenn du dazu nicht mehr in der Lage bist. Folgende Lebensbereiche regelt die Vorsorgevollmacht:
- Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit
- Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
- Behörden
- Vermögenssorge
- Post- und Fernmeldeverkehr
- Vertretung vor Gericht
- Untervollmachten
- Betreuungsverfügung
Besonders wichtig ist die Gelung über den Tod hinaus.
Christlichen Patientenvorsorge
Die Christlichen Patientenvorsorge integriert Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht
Die christlichen Patientenvorsorge wird gemeinsam herausgegeben von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK). Das Formular kannst du ausdrucken oder als PDF ausfüllen.
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